Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei zeichnet die DATEV eG innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss sich eine Kanzlei jedes Jahr neu qualifizieren. Bereits zum Anfang des Jahres konnten wir alle Voraussetzungen und erfüllen und tragen bereits jetzt schon das Label für 2020!

Am Mittwoch, den 12.02.2020 haben wir die Auszeichnung persönlich überreicht bekommen.

Für weitere Informationen, sowie Optimierungsfragen zur digitalen Zusammenarbeit freuen wir uns über einen Anruf oder kurze Mail.

Wir freuen uns auf Sie!

Zum letzten Mal in diesem Jahr veröffentlichen wir das Infoblatt der Scholz GmbH & Co. KG

Ein besonderes Highlight in diesem Jahr war für uns die Auszeichnung der DATEV mit dem Label „Digitale Kanzlei“. Weitere Information finden Sie hier u.A. hier: https://scholzkg.com/auszeichnung-der-datev-digitale-kanzlei-2019 

Auch in diesem Jahr haben wir uns gegen Präsente für Mandanten entschieden und werden eine Spende an die Bürgerstiftung Düsseldorf leisten.

Wir bedanken uns für die erfolgreiche Zusammenarbeit und freuen uns darauf, diese in 2020 fortzuführen.

Diese Themen haben wir in der letzten Ausgabe für Sie vorbereitet:

Die Gesetzesmaschinerie läuft derzeit auf Hochtouren: Die Reform der Grundsteuer und das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz sind nach der Zustimmung des Bundesrates bereits in „trockenen Tüchern“. Und auch das Jahressteuergesetz 2019 und das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (u. a. Erhöhung der Entfernungspauschale und Förderung der energetischen Sanierung) sind auf der Zielgeraden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wird für ein langfristiges Darlehen erst nach dem Bilanzstichtag eine Verzinsung vereinbart, schützt das nicht vor einer Abzinsung des Darlehensbetrags. Die Folge: Der Abzinsungsgewinn unterliegt der Einkommen- und Gewerbesteuer.
  • Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft rechtzeitig prüfen sollten, ob ihnen Sonderbetriebsausgaben entstanden sind und ob sie diese auch geltend gemacht haben. Eine spätere Berücksichtigung in einem Folgejahr scheidet nämlich grundsätzlich aus.
  • Übernimmt ein Unternehmen die Umzugskosten seiner Arbeitnehmer wegen einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland in das Inland, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ein Vorsteuerabzug möglich. Dies gilt zumindest dann, wenn ein übergeordnetes betriebliches Interesse an dem Umzug besteht.

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG_2019_12

Wir schließen das Jahr 2019 erfolgreich ab!

Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei zeichnet die DATEV eG innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. 

Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.

Die Zusammenarbeit mit einer Digitalen DATEV-Kanzlei bietet viele Vorteile!

  • Die durchgängige digitale Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Unternehmen und Dritten reduziert administrative Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen.
  • Manuell erzeugte Fehler werden ausgeschlossen und Daten stehen schneller und genau zur Verfügung. Damit haben digitale Prozesse beim Bankbuchen positive Auswirkungen auf die Liquidität Ihres Unternehmens.
  • Die Kanzlei arbeitet bereits professionell digitalisiert und kann Sie dadurch bei der Umstellung auf digitale Prozesse optimal unterstützen.
  • Das konsequente Leben digitaler Prozesse im Lohn ermöglicht die elektronische Erfassung und Verwaltung Ihrer Lohndaten sowie Datenübermittlung an alle Institutionen. Auch das Führen einer volldigitalen Personalakte ist möglich.
  • Anfragen können schnell bearbeitet werden, weil die Digitale DATEV-Kanzlei auf Ihre relevanten Daten direkt zugreift.
  • Verstärkte Nutzung von digitalen Lösungen im Bereich Rechnungen. Damit entfällt die Papierrechnung, das Versenden und das Einscannen. Rechnungen werden digital, direkt und ohne manuelle Brüche in die Finanzbuchhaltung eingelesen
  • Konsequente Nutzung von Schnittstellen aus Fremdsystemen bzw. Vorerfassungssystemen.
  • Sie haben entscheidungsrelevante Informationen zur Steuerung Ihres Unternehmens immer selbst im Zugriff.

 

Wenn auch Sie im Bereich der Digitalen Prozess optimierungsbedarf sehen, kommen Sie gerne auf uns zu – wird werden gemeinsam einen Weg finden!

 

 

 

Neue Stellenanzeigen findest Du/ Sie im Bereich Karriere -schau doch mal rein.

Wir freuen uns auf Dich/ Sie!

Seit 2019 sind vom Arbeitgeber gewährte Jobtickets unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei. Die gesetzliche Neuerung hat aber zahlreiche Fragen aufgeworfen, sodass sich das Bundesfinanzministerium nun in einem 15 Seiten starken Schreiben zu dem Umfang der Steuerbefreiung geäußert hat.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
  • Stückzinsen sind nach Einführung der Abgeltungsteuer als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung steuerpflichtig. Dies gilt auch, wenn die Kapitalforderung vor 2009 erworben wurde. Damit hat der Bundesfinanzhof eine lang diskutierte Streitfrage geklärt.
  • Erzielt eine Personengesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese wegen zusätzlicher gewerblicher Beteiligungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Die positive Nachricht des Bundesfinanzhofs lautet: Gewerbesteuer wird hierdurch nicht ausgelöst.
  • Stellt der Arbeitgeber unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich bei diesen Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn. Der Bundes­finanzhof nimmt hier vielmehr nicht steuerbare Aufmerksamkeiten an.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2019.

Viel Spaß beim Lesen und Hören!

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG 2019_11

JOERG SCHOLZ JOINS INTERNATIONAL COLLEAGUES FROM 38 COUNTRIES AT ALLIOTT GROUP’S WORLDWIDE CONFERENCE IN MADRID Professional advisors from Scholz GmbH & Co. KG were among the 138 delegates from 78 […]

Der Solidaritätszuschlag (Soli) soll abgeschafft werden – nein, nicht ganz! Denn die Ergänzungsabgabe soll ab 2021 nur für rund 90 % der heutigen Zahler vollständig entfallen. Der Soli hätte dann den Charakter einer Reichensteuer.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Einkommensteuer gilt der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Das musste kürzlich ein Steuerpflichtiger vor dem Finanzgericht Niedersachsen „schmerzlich“ erfahren. Danach darf das Finanzamt den gleichen Sachverhalt in einem Jahr so und im anderen Jahr anders handhaben.
  • Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) müssen ab dem 1.1.2020 grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Da die Umsetzung aber wohl zeitlich nicht zu schaffen sein wird, soll das Bundesfinanzministerium eine Nichtaufgriffsregelung bis zum 30.9.2020 anvisieren.
  • Das Bundesfinanzministerium hatte die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ erst kürzlich überarbeitet – und nun bereits wieder außer Kraft gesetzt. Der Grund: Es soll noch Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern bestehen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2019. Viel Spaß beim Lesen und Hören!

Infoblatt_Scholz GmbH und Co. KG10_2019