Steuerinformationen für November 2023
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Und noch ein weiteres (allerdings günstiges) Urteil zur Erbschaftsteuer ist zu beachten. Danach kann die Steuerbefreiung für ein Familienheim zu gewähren sein, obwohl der Erbe wegen der Vermietung für einen festen Zeitraum nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Wohnung (Familienheim) einziehen kann.
- Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt stabil und wird auch im
Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen.
- Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn die Privatnutzung im Anstellungsvertrag ausdrücklich verboten ist und insbesondere dann, wenn der GGf kein Fahrtenbuch führt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2023.
Infoblatt November 2023
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt November 2023
InfoSteuerinformationen für November 2023
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist die Übertragung des Betriebsvermögens privilegiert. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt. Danach kann die Regelverschonung nicht in Anspruch genommen werden, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Jahr 2024 (unverändert) 5,0 % betragen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2023.
Infoblatt November 2023
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Oktober 2023
InfoSteuerinformationen für Oktober 2023
Letztlich konnte sich die Ampel-Koalition doch einigen und hat einen Regierungsentwurf für
ein Wachstumschancengesetz vorgelegt. Ein Kernelement der zahlreichen (beabsichtigten) Steueränderungen ist eine Investitionsprämie für Investitionen in den Klimaschutz.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
seit 2023 „neue Spielregeln“. Details regelt ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2023.
Infoblatt Oktober 2023
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt September 2023
InfoSteuerinformationen für September 2023
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde mit Wirkung ab 2022 eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen im Einkommensteuergesetz eingeführt. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2023.
Infoblatt September 2023
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt August 2023
InfoSteuerinformationen für August 2023
Das Finanzgericht Hamburg hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl der Umzug in derselben Stadt erfolgte. Es begründete seine Entscheidung mit einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Denn der Umzug erfolgte im Streitfall, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2023.
Infoblatt August 2023
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Juli 2023
InfoSteuerinformationen für Juli 2023
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % der Aufwendungen, maximal 4.000 EUR) kann für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden, wenn dieses im Notfall nur den Kontakt zu einer 24 Stunden-Servicezentrale herstellt. Diese steuerzahlerunfreundliche Entscheidung kommt vom Bundesfinanzhof.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2023.
Infoblatt Juli 2023
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Juni 2023
InfoSteuerinformationen für Juni 2023
Bei einer Scheidung ist oft auch die gemeinsame Wohnimmobilie betroffen. Und hier ist Vorsicht geboten. Denn der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Verkauf des Miteigentumsanteils an den früheren Ehepartner als privates Veräußerungsgeschäft gewertet werden kann und damit der Einkommensteuer unterliegt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2023.
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Infoblatt Juni 2023
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Mai 2023
InfoSteuerinformationen für Mai 2023
Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 200 EUR. Da die hierfür eigens entwickelte Onlineplattform nun endlich fertiggestellt ist, kann die EPP beantragt werden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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Infoblatt Mai 2023
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt März 2023
InfoSteuerinformationen für März 2023
Positive Steueränderungen gibt es für Alleinerziehende: Zum einen wurde der Grundentlastungsbetrag mit Wirkung ab 2023 um 252 EUR auf 4.260 EUR pro Jahr erhöht. Zudem hat das Bundesfinanzministerium die positive Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs umgesetzt, wonach der Entlastungsbetrag grundsätzlich auch im Jahr der Eheschließung oder Trennung zeitanteilig beansprucht werden kann.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2023.
Infoblatt März 2023
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Februar 2023
InfoFür die gestiegenen Energiekosten erhalten nun auch Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 EUR – allerdings nur auf Antrag. Dieser soll über eine digitale Plattform erfolgen, die derzeit gemeinsam von Bund und Ländern entwickelt wird.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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Infoblatt Februar
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Januar 2023
InfoDas Jahressteuergesetz 2022 ist auf der Zielgeraden. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag muss nun noch der Bundesrat zustimmen, damit zahlreiche steuerliche Änderungen (z. B. beim häuslichen Arbeitszimmer und bei Photovoltaikanlagen) in Kraft treten können.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
dritte Kind) und der Grundfreibetrag noch weiter angehoben als ursprünglich geplant.
der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof entschieden.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2023.
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Infoblatt Januar 2023