Steuerinformationen für Juli 2024
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Besteuerung für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nicht so erfreulich ist dagegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die verspätete Pauschalbesteuerung nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
• Die Anhebung der gesetzlichen Altersrenten zum 1.7.2024 ist durchaus erfreulich. Rentner sollten aber beachten, dass daraus (erstmals) eine Steuerpflicht resultieren kann.
• Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Frage befasst, wie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes darzulegen ist und entschieden, dass sich der Steuerpflichtige jeder sachverständigen Methode bedienen kann, die zur Nachweisführung geeignet erscheint.
• Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von
ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen ist nicht zu beanstanden. So lautet zumindest ein Beschluss des Finanzgerichts Köln in einem Aussetzungsverfahren, der die Sichtweise des Bundesfinanzministeriums bestätigt.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2024.
Infoblatt Juli 2024
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Dezember 2024
InfoSteuerinformationen für Dezember 2024
Bei vielen Gesetzgebungsverfahren geht es in die entscheidende Phase. So hat der Bundestag am 18.10.2024 das umfangreiche Jahressteuergesetz 2024 beschlossen. Das Gesetz bedarf aber noch der Zustimmung des Bundesrats, die am 22.11.2024 (nach Redaktionsschluss) erteilt werden könnte.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
• Ebenfalls am 22.11.2024 steht das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beim Bundesrat auf der Tagesordnung. Bei einer zu erwartenden Zustimmung werden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1.1.2024 angehoben.
• Bereits im Bundesgesetzblatt verkündet wurde das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Aus steuerlicher Sicht hervorzuheben ist die verkürzte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege.
• Für nach 2024 ausgeführte Umsätze gilt bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern die elektronische Rechnung. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2024.
Infoblatt Dezember 2024
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt November 2024
InfoSteuerinformationen für November 2024
Die aktuelle Rechtsprechung des Finanzgerichts Niedersachsen macht auf eine Steuerfalle bei der vorweggenommenen Erbfolge aufmerksam: Überträgt der Steuerpflichtige schenkweise einen Miteigentumsanteil an einem Vermietungsobjekt, ohne auch die Finanzierungsdarlehen anteilig zu übertragen, kann er die Schuldzinsen nur noch anteilig entsprechend seinem verbliebenen Miteigentumsanteil abziehen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
unter bestimmten Voraussetzungen an. Somit besteht nun Sicherheit bei etwaigen Gestaltungen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2024.
Infoblatt November 2024
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Oktober 2024
InfoSteuerinformationen für Oktober 2024
Spätestens ab 2025 müssen Banken bei Währungsgewinnen aus verzinslichen Fremdwährungskonten Abgeltungsteuer i. H. von 25 % einbehalten und dies in der Jahressteuerbescheinigung ausweisen. Die Zeit, als solche Konten oft „unter dem Radar“ des Finanzamts liefen, ist damit vorbei.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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Infoblatt Oktober 2024
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt September 2024
InfoSteuerinformationen für September 2024
Für die Einspruchsfrist kommt es darauf an, wann ein Steuerbescheid bekannt gegeben wurde. Ab 2025 gelten Bescheide als am vierten Tag nach deren Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (bisher sind es drei Tage). Die im Entwurf zum Postrechtsmodernisierungsgesetz vorgesehene Bekanntgabe an Samstagen wurde aber nicht umgesetzt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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Infoblatt September 2024
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt August 2024
InfoSteuerinformationen für August 2024
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Prozesse neu strukturieren müssen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben im Entwurf veröffentlicht. Das finale Schreiben ist für den Beginn des 4. Quartals 2024 anvisiert. Dennoch sollten sich Unternehmen bereits jetzt mit der Umstellung befassen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2024.
Infoblatt August 2024
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Juli 2024
InfoSteuerinformationen für Juli 2024
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die pauschale Besteuerung für Betriebsveranstaltungen auch zulässig für Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Nicht so erfreulich ist dagegen ein Urteil des Bundessozialgerichts, wonach die verspätete Pauschalbesteuerung nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
• Die Anhebung der gesetzlichen Altersrenten zum 1.7.2024 ist durchaus erfreulich. Rentner sollten aber beachten, dass daraus (erstmals) eine Steuerpflicht resultieren kann.
• Der Bundesfinanzhof hat sich erneut mit der Frage befasst, wie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes darzulegen ist und entschieden, dass sich der Steuerpflichtige jeder sachverständigen Methode bedienen kann, die zur Nachweisführung geeignet erscheint.
• Die Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von
ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten Photovoltaikanlagen ist nicht zu beanstanden. So lautet zumindest ein Beschluss des Finanzgerichts Köln in einem Aussetzungsverfahren, der die Sichtweise des Bundesfinanzministeriums bestätigt.
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Infoblatt Juli 2024
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Juni 2024
InfoIn eigener Sache:
Steuerberater Dominik Hoffmanns und Wirtschaftsprüfer Joachim Stens sind ab sofort Teil unserer Geschäftsführung. Gemeinsam mit unserem langjährigen Kollegen und Prokuristen Emre Tosun und dem Gesellschafter – Geschäftsführer Jörg Scholz, werden wir als Team Sie weiterhin mit der gewohnt hohen fachlichen Qualität bei Ihren Fragen und Problemen unterstützen.
Wir sind daher auch für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft mit Dominik Hoffmanns, Joachim Stens, Emre Tosun und dem Ihnen langjährig vertrauten Gesellschafter Geschäftsführer Jörg Scholz gut aufgestellt.
Steuerinformationen für Juni 2024
Hat der Unternehmer in einer Rechnung einen höheren Steuerbetrag ausgewiesen, als das Umsatzsteuergesetz hierfür vorsieht, schuldet er auch den Mehrbetrag. Bei dieser „Strafsteuer“ war die Finanzverwaltung bislang äußerst streng. Doch das ist nun Geschichte – zumindest, wenn es sich um eine Rechnung an einen Endverbraucher handelt.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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Infoblatt Juni 2024
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt April 2024
InfoSteuerinformationen für April 2024
Das milliardenschwere Wachstumschancengesetz ist immer noch nicht „in trockenen Tüchern“. Zwar konnte im Vermittlungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Damit das Gesetz aber in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die Sitzung ist für den 22.3.2024 geplant.
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Infoblatt April 2024
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt März 2024
InfoSteuerinformationen für März 2024
Immer wieder müssen die Gerichte über Sachverhalte entscheiden, die private Veräußerungsgeschäfte betreffen. Aktuell ist gleich auf vier Entscheidungen hinzuweisen: Zwei positive Urteile ergingen im Zusammenhang mit Erbfällen, in den beiden anderen Verfahren wurde von den Steuerpflichtigen eine Steuerfreiheit wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (leider erfolglos) geltend gemacht.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
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Infoblatt März 2024
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Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Februar 2024
InfoSteuerinformationen für Februar 2024
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts wurde das Recht der Personengesellschaften mit Wirkung zum 1.1.2024 reformiert. Dadurch entstanden Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer, die nun aber durch das Ende 2023 verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz „vom Tisch sind“. Das heißt: Die grunderwerbsteuerlichen Vergünstigungen bleiben zumindest bis Ende 2026 erhalten.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2024.
Infoblatt Februar 2024
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