Auswärtstätigkeit oder Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte? Die Unterscheidung ist steuerlich höchst relevant, weil Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. Zudem werden keine Verpflegungspauschalen gewährt. Der Bundesfinanzhof hat sich mit der Abgrenzung nun für verschiedene Berufsgruppen befasst.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2019 vorgelegt. Erfreulich: Entgegen der ursprünglichen Absicht gibt es keine steuerverschärfende Änderung bei Sachbezügen.
  • Erhalten Steuerpflichtige Baukindergeld und lassen sie nach der Fertigstellung des Objekts Handwerkerleistungen durchführen, dann ist hierfür dennoch eine Steuerermäßigung möglich. Darauf hat sich die Finanzverwaltung verständigt.
  • Das Bundesfinanzministerium hat die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ überarbeitet. Im Kern erfolgte eine Anpassung an die fortschreitende Digitalisierung.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2019. Viel Spaß beim Lesen und Hören!

Infoblatt Scholz GmbH & Co. KG_2019_09

 

Der Bundesfinanzhof hat sich aktuell mit der doppelten Haushaltsführung befasst und entschieden, dass der maximale Abzug von 1.000 EUR im Monat nur für Unterkunftskosten gilt. Von dem Höchstbetrag nicht umfasst sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat, die unter den allgemeinen Voraussetzungen als Werbungskosten abziehbar sind.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Eigentlich sollte das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus bereits in Kraft sein. Doch der Bundesrat hatte es kurzfristig von der Tagesordnung der letzten Sitzung in 2018 genommen. Die erforderliche Zustimmung hat der Bundesrat nun am 28.6.2019 nachgeholt, sodass die Förderung einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten kann.
  • Weil die Wertermittlung für die Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Nach langen Verhandlungen hat sich die Große Koalition nun auf einen Kompromiss verständigt. Danach soll grundsätzlich ein wertabhängiges Modell gelten. Durch eine Öffnungsklausel sollen die Bundesländer jedoch die Möglichkeit erhalten, eigene Berechnungsmodelle einzuführen.
  • Ab 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme grundsätzlich über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem Anwendungserlass die Regelungen zur Buchführung und Aufzeichnung mit elektronischen Aufzeichnungssystemen präzisiert.
  • Zahlt ein Arbeitnehmer ein Entgelt für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz, mindert dies seinen geldwerten Vorteil. Nicht begünstigt sind jedoch die anteilig auf die Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Grundstückskosten, wenn die Unterbringung in der Garage als freiwillige Leistung erfolgt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2019. Viel Spaß beim Lesen!

Scholz GmbH & Co. KG Infoblatt_08_2019

Bis zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union soll durch die sogenannten Quick Fixes der innergemeinschaftliche Warenhandel vereinfacht und weiter harmonisiert werden. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 1.1.2020 erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der wichtige Änderungen für international agierende Unternehmen enthält.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt und somit anzuerkennen ist, sorgt immer wieder für Diskussionen mit dem Finanzamt. Und auch elek­tronische Fahrtenbücher sind betroffen. So hat das Finanzgericht Niedersachsen aktuell entschieden, dass eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden kann.
  • Gewährt ein Arbeitgeber kostenlose Sachbezüge, bleiben diese bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 EUR (brutto) steuer- und sozialabgabenfrei. Durch eine gesetzliche Neuregelung soll dieses beliebte Steuersparmodell jedoch ab 1.1.2020 erheblich eingeschränkt werden.
  • Minijobs werden oft als Abruf-Arbeit ausgeführt. Ab 2019 unterstellt der Gesetzgeber bei fehlender Regelung eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (zuvor galten nur 10 Stunden). Und das kann richtig teuer werden, denn Minijobber laufen so Gefahr, die 450 EUR-Grenze zu überschreiten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2019. Viel Spaß beim Lesen!

 

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG

Mehr „Netto vom Brutto“

Das wünschen sich fast alle Arbeitnehmer.

 

Im Kontext der aktuellen Probleme die heute alle Arbeitgeber im Bereich der Mitarbeitergewinnung  bzw. Mitarbeiterbindung haben, sicherlich ein wichtiger Punkt.

Und da der Staat zahlreiche begünstigte Gehaltsbestandteile anbietet, können Sie Lohnsteuern und Sozialabgaben optimieren.

 

Diese Sonderausgabe zeigt Ihnen interessante Vergütungsbestandteile und was bei deren Implementierung beachtet werden sollte.

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG Sonderausgabe

Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ das Eigenkapitalersatzrecht aufgehoben. Und endlich gibt es erste Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters, in denen der Bundesfinanzhof eine Neuorientierung vorgenommen hat. Dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung nun angeschlossen.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Krankenversicherungsbeiträge ihres Kindes, können sie diese mitunter als eigene Beiträge steuermindernd absetzen. Der Bundesfinanzhof hatte die Hürden für diese steuerzahlergünstige Gestaltung in 2018 deutlich erhöht, was die Finanzverwaltung nun aber abgelehnt hat.

 

  • Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung auch dann nicht der Einkommensteuer, wenn sie vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurde.

 

  • Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Dies setzt aber voraus, dass der Übungsleiter eine Gewinnerzielungsabsicht hat.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2019. Viel Spaß beim Lesen und Hören!

Infoblatt_Scholz GmbH & KG_06_2019

Watch this short summary of the 2019 EMEA Regional Conference in Dubai (29 April-1 May) to gain an insight into the experience of attending an alliance Meeting.

Sehen Sie sich diese kurze Zusammenfassung der EMEA-Regionalkonferenz 2019 in Dubai (29. April bis 1. Mai) an, um einen Einblick in die Erfahrungen bei der Teilnahme an einem Allianz-Meeting zu erhalten.

https://www.youtube.com/watch?v=QuLWuBkydUI

Fragen rund um die Entfernungspauschale beschäftigen immer wieder die Finanzgerichte. So hat jüngst das Finanzgericht Thüringen entschieden, dass ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Damit können die Taxikosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Weniger erfreulich: Aufwendungen für unfallbedingte Sach- und Personenschäden sollen nach zwei weiteren Entscheidungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sein.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten gewerblichen Vermietung muss sich an dem örtlichen Markt orientieren. Ein Gutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen (EOP-Methode) ist somit ungeeignet.
  • Die Auswirkungen der Investmentsteuerreform zeigen sich nun für Privatanleger in den Steuerbescheinigungen und in den Steuererklärungen für 2018. Beispielsweise wurden zwei neue Anlagen zur Anlage KAP aufgelegt.
  • Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschussrechnung liegen bereits vor, wenn die Entnahmen des Steuerpflichtigen die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Mangels Bilanzierung und Ausweises eines Eigenkapitals ist es hier nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz irrelevant, ob das Eigenkapital aufgebraucht ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2019. Viel Spaß beim Lesen und Hören!

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG_05_2019

 

Auf dem gemeinsamen Weg Richtung Zukunft: Alliott Group EMEA Regional Conference verbindet Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte aus 29 Ländern

Dubai bot eine futuristische Kulisse für die EMEA-Regionalkonferenz der Alliott Group unter dem Motto „Together Towards Tomorrow“. Der internationale Empfehlungsverbund unabhängiger Fachfirmen, der die Scholz GmbH & Co. KG angehört, brachte Fachleute aus 29 Ländern zusammen.

Mai 2019 Die Allianz mit 160 Mitgliedsfirmen in 65 Ländern und einem neuen COO- (Giles Brake) und Executive Office-Team befindet sich im Jahr 2019 auf einem Wachstumskurs. 10 Firmen sind bereits in diesem Jahr beigetreten und haben das Ziel vor Augen bis 2021 unter die Top 10 der weltweiten Allianzen gewählt.

An der jährlichen Veranstaltung nahm Jörg Scholz | Scholz GmbH & Co. KG teil, der von seinen internationalen Kollegen und externen Referenten Einblicke in die neuesten globalen Geschäftstrends erhielten sowie ein besseres Verständnis für lokale Trends und Möglichkeiten sowie für die Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten Länder des Emirates and Gulf Cooperation Council erhielt. Kollaborative internationale Breakout-Sessions mit den Schwerpunkten M & A, Immobilien, Steuern, Recht, internationales Privatvermögen, globale Mobilität und Wirtschaftsprüfung boten den Teilnehmern die Möglichkeit, sich in Fachforen auszutauschen.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung (incl. English)

Presseartikel Alliott Group EMEA Dubai Mai 2019

 

Seit dem 01.01.2019 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihren Arbeitnehmer ein E-Bike (max. 25 km/h) steuer- und sv-frei zur Verfügung zu stellen.

Dies haben wir doch gerne zum Anlass genommen und auch eines für den internen Fuhrpark angeschafft.

Wir freuen uns, kurze Wege in und um Düsseldorf, wie auch teils staubelastete Arbeitswege damit autofrei zu bewältigen.

Damit leisten wir einen kleinen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit unserer Arbeitnehmer.

Sie haben auch Interesse daran, Ihren Arbeitnehmern eine kostengünstige Mobilitätsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen?

Sprechen Sie uns doch kurz an!

Kontakt

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir freuen uns Sie weiterhin mit monatlichen Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht versorgen zu dürfen. 

Wie Sie sehen, erhalten Sie auch diesen Monat nicht nur die interessante Ausgabe für den Monat April 2019 mit den untenstehenden Themen, sondern auch unseren Podcast. 

Der Podcast soll Ihnen „kurz und knackig“ in Hörform einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Themen des Monats geben.

 Wir hoffen, dass Ihnen der Podcast gefällt und würden uns über ein kurzes Feedback dazu freuen.

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG 4_2019