Bis zur Einführung eines endgültigen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union soll durch die sogenannten Quick Fixes der innergemeinschaftliche Warenhandel vereinfacht und weiter harmonisiert werden. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 1.1.2020 erfolgen. Das Bundesfinanzministerium hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der wichtige Änderungen für international agierende Unternehmen enthält.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß geführt und somit anzuerkennen ist, sorgt immer wieder für Diskussionen mit dem Finanzamt. Und auch elek­tronische Fahrtenbücher sind betroffen. So hat das Finanzgericht Niedersachsen aktuell entschieden, dass eine technische Lösung, die auch nach Jahren noch Änderungen zulässt, nicht als elektronisches Fahrtenbuch anerkannt werden kann.
  • Gewährt ein Arbeitgeber kostenlose Sachbezüge, bleiben diese bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 EUR (brutto) steuer- und sozialabgabenfrei. Durch eine gesetzliche Neuregelung soll dieses beliebte Steuersparmodell jedoch ab 1.1.2020 erheblich eingeschränkt werden.
  • Minijobs werden oft als Abruf-Arbeit ausgeführt. Ab 2019 unterstellt der Gesetzgeber bei fehlender Regelung eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden (zuvor galten nur 10 Stunden). Und das kann richtig teuer werden, denn Minijobber laufen so Gefahr, die 450 EUR-Grenze zu überschreiten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2019. Viel Spaß beim Lesen!

 

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG

Mehr „Netto vom Brutto“

Das wünschen sich fast alle Arbeitnehmer.

 

Im Kontext der aktuellen Probleme die heute alle Arbeitgeber im Bereich der Mitarbeitergewinnung  bzw. Mitarbeiterbindung haben, sicherlich ein wichtiger Punkt.

Und da der Staat zahlreiche begünstigte Gehaltsbestandteile anbietet, können Sie Lohnsteuern und Sozialabgaben optimieren.

 

Diese Sonderausgabe zeigt Ihnen interessante Vergütungsbestandteile und was bei deren Implementierung beachtet werden sollte.

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG Sonderausgabe

Bereits vor mehr als 10 Jahren wurde durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ das Eigenkapitalersatzrecht aufgehoben. Und endlich gibt es erste Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters, in denen der Bundesfinanzhof eine Neuorientierung vorgenommen hat. Dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung nun angeschlossen.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Krankenversicherungsbeiträge ihres Kindes, können sie diese mitunter als eigene Beiträge steuermindernd absetzen. Der Bundesfinanzhof hatte die Hürden für diese steuerzahlergünstige Gestaltung in 2018 deutlich erhöht, was die Finanzverwaltung nun aber abgelehnt hat.

 

  • Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung auch dann nicht der Einkommensteuer, wenn sie vor der Veräußerung kurzzeitig vermietet wurde.

 

  • Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter sind auch zu berücksichtigen, wenn die Einnahmen den Übungsleiterfreibetrag in Höhe von 2.400 EUR pro Jahr nicht übersteigen. Dies setzt aber voraus, dass der Übungsleiter eine Gewinnerzielungsabsicht hat.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2019. Viel Spaß beim Lesen und Hören!

Infoblatt_Scholz GmbH & KG_06_2019

Watch this short summary of the 2019 EMEA Regional Conference in Dubai (29 April-1 May) to gain an insight into the experience of attending an alliance Meeting.

Sehen Sie sich diese kurze Zusammenfassung der EMEA-Regionalkonferenz 2019 in Dubai (29. April bis 1. Mai) an, um einen Einblick in die Erfahrungen bei der Teilnahme an einem Allianz-Meeting zu erhalten.

https://www.youtube.com/watch?v=QuLWuBkydUI

Fragen rund um die Entfernungspauschale beschäftigen immer wieder die Finanzgerichte. So hat jüngst das Finanzgericht Thüringen entschieden, dass ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Damit können die Taxikosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Weniger erfreulich: Aufwendungen für unfallbedingte Sach- und Personenschäden sollen nach zwei weiteren Entscheidungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sein.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten gewerblichen Vermietung muss sich an dem örtlichen Markt orientieren. Ein Gutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen (EOP-Methode) ist somit ungeeignet.
  • Die Auswirkungen der Investmentsteuerreform zeigen sich nun für Privatanleger in den Steuerbescheinigungen und in den Steuererklärungen für 2018. Beispielsweise wurden zwei neue Anlagen zur Anlage KAP aufgelegt.
  • Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschussrechnung liegen bereits vor, wenn die Entnahmen des Steuerpflichtigen die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Mangels Bilanzierung und Ausweises eines Eigenkapitals ist es hier nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz irrelevant, ob das Eigenkapital aufgebraucht ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2019. Viel Spaß beim Lesen und Hören!

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG_05_2019

 

Auf dem gemeinsamen Weg Richtung Zukunft: Alliott Group EMEA Regional Conference verbindet Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte aus 29 Ländern

Dubai bot eine futuristische Kulisse für die EMEA-Regionalkonferenz der Alliott Group unter dem Motto „Together Towards Tomorrow“. Der internationale Empfehlungsverbund unabhängiger Fachfirmen, der die Scholz GmbH & Co. KG angehört, brachte Fachleute aus 29 Ländern zusammen.

Mai 2019 Die Allianz mit 160 Mitgliedsfirmen in 65 Ländern und einem neuen COO- (Giles Brake) und Executive Office-Team befindet sich im Jahr 2019 auf einem Wachstumskurs. 10 Firmen sind bereits in diesem Jahr beigetreten und haben das Ziel vor Augen bis 2021 unter die Top 10 der weltweiten Allianzen gewählt.

An der jährlichen Veranstaltung nahm Jörg Scholz | Scholz GmbH & Co. KG teil, der von seinen internationalen Kollegen und externen Referenten Einblicke in die neuesten globalen Geschäftstrends erhielten sowie ein besseres Verständnis für lokale Trends und Möglichkeiten sowie für die Geschäftstätigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten Länder des Emirates and Gulf Cooperation Council erhielt. Kollaborative internationale Breakout-Sessions mit den Schwerpunkten M & A, Immobilien, Steuern, Recht, internationales Privatvermögen, globale Mobilität und Wirtschaftsprüfung boten den Teilnehmern die Möglichkeit, sich in Fachforen auszutauschen.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung (incl. English)

Presseartikel Alliott Group EMEA Dubai Mai 2019

 

Seit dem 01.01.2019 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Ihren Arbeitnehmer ein E-Bike (max. 25 km/h) steuer- und sv-frei zur Verfügung zu stellen.

Dies haben wir doch gerne zum Anlass genommen und auch eines für den internen Fuhrpark angeschafft.

Wir freuen uns, kurze Wege in und um Düsseldorf, wie auch teils staubelastete Arbeitswege damit autofrei zu bewältigen.

Damit leisten wir einen kleinen Beitrag zum Schutz der Umwelt und zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit unserer Arbeitnehmer.

Sie haben auch Interesse daran, Ihren Arbeitnehmern eine kostengünstige Mobilitätsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen?

Sprechen Sie uns doch kurz an!

Kontakt

Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir freuen uns Sie weiterhin mit monatlichen Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht versorgen zu dürfen. 

Wie Sie sehen, erhalten Sie auch diesen Monat nicht nur die interessante Ausgabe für den Monat April 2019 mit den untenstehenden Themen, sondern auch unseren Podcast. 

Der Podcast soll Ihnen „kurz und knackig“ in Hörform einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Themen des Monats geben.

 Wir hoffen, dass Ihnen der Podcast gefällt und würden uns über ein kurzes Feedback dazu freuen.

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG 4_2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns Sie weiterhin mit monatlichen Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht versorgen zu dürfen.

Wie Sie sehen, erhalten Sie diesen Monat nicht nur die interessante Ausgabe für den Monat März 2019 mit den untenstehenden Themen, sondern erstmalig unseren Podcast.

Der Podcast soll Ihnen „kurz und knackig“ in Hörform einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Themen des Monats geben.

Wir hoffen, dass Ihnen der Podcast gefällt und würden uns über ein kurzes Feedback dazu freuen.

Viel Spaß beim Lesen und Hören!

Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG_03_2019

 

Februar 2019

Bis dato erstattet die Finanzverwaltung Umsatzsteuer in Bauträger-Altfällen nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Steuerbetrag an den Subunternehmer bezahlt worden ist oder aber mit der vom Subunternehmer abgetretenen Forderung aufgerechnet werden kann. Diese profiskalische Handhabung hat der Bundesfinanzhof nun abgelehnt. Im Raum stehen Steuerausfälle in einstelliger Milliardenhöhe.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ist ein Kind wegen einer Erkrankung nicht in der Lage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, kann bei entsprechenden Nachweis rückwirkend Anspruch auf Kindergeld bestehen. Nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg soll es dabei nicht erforderlich sein, dass eine Erklärung des Kindes, sich nach seiner Genesung zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn zu bewerben, bereits vorab vorgelegt wird.
  • Nutzen Arbeitnehmer ihren Firmenwagen nur für gelegentliche Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist eine Einzelbewertung der Fahrten zur Ermittlung des geldwerten Vorteils möglich. Diese Möglichkeit können Gewerbetreibende und Selbstständige für ihre Fahrten zur Betriebsstätte jedoch nicht nutzen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
  • Das Bundesfinanzministerium hat seinen Realteilungserlass aus 2016 überarbeitet und dabei die jüngere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berücksichtigt. Damit wird die Realteilung einer Mitunternehmerschaft vereinfacht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2019.

Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt Scholz GmbH & Co. KG_2019_02