Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
wie Sie sicherlich schon aus diversen Nachrichten entnehmen konnten, veröffentlichte die Bundesregierung in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag das heißdiskutierte Konjunkturpaket. Man wolle mit „Wumms“ aus der Krise, so die Bundesregierung. Um Ihnen den Weg so effektiv wie nur möglich zu gestalten, erhalten Sie nachfolgend die aus unserer Sicht wichtigsten Eckpunkte.
1. Senkung des Mehrwertsteuersatzes – bis zum 31.12.2020
Einer der Kernpunkte des Paketes ist eine sechsmonatige Senkung der Mehrwertsteuer. Befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.
2. Steuerlicher Verlustrücktrag
Der steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert werden (vorher 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro).
Um den Verlustrücktrag auch schon im Rahmen der Steuererklärung 2019 nutzen zu können, soll es die Möglichkeit geben, eine steuerliche Corona-Rücklage zu bilden. Die Auflösung der Rücklage ist spätestens zum Ende des Jahres 2022 vorzunehmen.
3. Weitere steuerliche Maßnahmen
Im Steuerrecht soll es Erleichterungen für Unternehmen sowie Privatpersonen geben, die zusätzliche Entlastung verschaffen sollen. Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in den Steuerjahren 2020 und 2021 mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Prozent pro Jahr
- Anhebung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit Euro 1.908,00 auf Euro 4.000,00 für die Jahre 2020 und 2021
- Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften – konkreter Informationen noch nicht veröffentlicht
- Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags (zuvor: 3,8-fache)
- Erhöhung des Freibetrags für Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer auf Euro 200.000,00 (bisher: Euro 100.000,00)
- Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird auf den 26. des Folgemonats verschoben (bisher fällig am 15. des Folgemonats).
4. Kinderbonus für Familien
Auch Familien sollen finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Die Regierung habe sich dafür auf einen Kinderbonus von einmalig 300 Euro pro Kind geeinigt, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll.
Allerdings ist zu beachten, dass, sofern sich im Nachgang bei der Veranlagung der Einkommensteuer für das Jahr 2020, der Kinderfreibetrag als günstiger erweist , der einmalige Bonus vergleichbar mit dem Kindergeld bei Ermittlung der Einkommensteuer hinzugerechnet werden muss.
5. „Sozialgarantie 2021“
Bedingt durch die Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um im Umkehrschluss eine Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, sollen die Sozialversicherungsbeiträge, die über 40% des Bruttogehalts hinausgehen, vom Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 übernommen werden.
6. „Innovationsprämie“ für Elektromobilität
Die einst eingeführte Umweltprämie von Euro 3.000,00, welcher der Bund beim Kauf eines klima- und umweltfreundlicherem Elektrofahrzeugs förderte, soll nun auf Euro 6.000,00, sofern der Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs Euro 40.000,00 nicht übersteigt, erhöht werden. Diese Maßnahme ist bis zum 31.12.2021 befristet.
Ferner soll bei der Besteuerung eines rein elektrischen Dienstwagens mit 0,25% (vom Bruttolistenpreis) die Kaufpreisgrenze von Euro 40.000,00 auf Euro 60.000,00 angehoben werden.
7. Überbrückungshilfen für KMU
Die Überbrückungshilfen sollen für die Monate Juni bis August branchenübergreifend für kleine und mittelständische Unternehmen gewährt werden. Erstattet werden sollen fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von maximal 150.000 Euro für drei Monate.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.
Die Antragsfrist endet jeweils spätestens am 31.08.2020.
8. Azubi-Prämie
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von Euro 2.000,00, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird, erhalten.
Sofern das Unternehmen das Angebot sogar erhöht, sollen Sie für die zusätzlichen Ausbildungsverträge Euro 3.000,00 erhalten. Zu beachten ist, dass nur Unternehmen, welche Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, eine Förderung erhalten können.
9. Deckelung der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage droht im Jahr 2021 aufgrund des Corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Rückgangs des Börsenstrompreises stark anzusteigen, weshalb der Bund weitere Zuschüsse zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage beisteuert. Demzufolge soll im Jahr 2021 die EEG-Umlage bei 6,5 ct/kwh und im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh gedeckelt werden.
Hinweis: Weitere Details zu den o.g. Maßnahmen sowie die übrigen Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministerums unter dem Thema Eckpunkte des Konjunkturpakets: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken.
Hier der entsprechende Link dazu: