Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Geschäftspartner,

 

wir hoffen Sie und Ihre Familien sind nach wie vor gesund. Das ist dieser Tage das Wichtigste überhaupt.

 

Nachfolgend ein Update mit weiteren Informationen zur Corona Krise:

 

  1. Steuerliche Erleichterungen

Seit letzte Woche Donnerstag ist ein BMF Schreiben in der Welt, das es uns und Ihnen mit einem einfachen (standardisierten) Antrag ermöglicht wegen der Corona Krise Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer zu stellen.

Ferner kann mit diesem Antrag auch eine zinslose Stundung von Zahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- oder Umsatzsteuer gestellt werden.

Nach unseren Informationen sind diese Anträge von den Finanzämtern bevorzugt zu bearbeiten und bei Verwendung des standardisierten Vordrucks auch ohne weitere Nachfragen zu genehmigen.

Zusätzlich besteht seit letztem Freitag die Möglichkeit die bereits im Februar 2020 von vielen von Ihnen geleisteten Umsatzsteuer Sondervorauszahlungen für 2020 nachträglich auf 0,00 € herabzusetzen.

Die bereits geleisteten Vorauszahlungen wird die Finanzverwaltung erstatten.

Wir empfehlen Ihnen außerdem auch Anträge auf zinslose Stundung mit Hinweis auf die Corona Krise bei allen anderen Steuerarten, wie z.B. Gewerbesteuer/ Grundsteuer (zuständig sind hier die jeweiligen Kommunen) oder auch Lohnsteuer zu stellen.

 

  1. Kredite/Liquiditätshilfen

Hier hakt es aus unserer Sicht momentan noch am meisten. Zwar hat am Wochenende die Bundesregierung angekündigt die Haftungsfreistellung der Banken durch die die KfW auf 90% zu erhöhen. Wie DIHK Präsident Schweitzer aus unserer Sicht aber zutreffend ausführt, wird hier eine

Staatsgarantie von 100% benötigt. Ansonsten werden die Banken vermutlich an Ihrem sehr formalen Antragsprocedere festhalten müssen.

Wie bereits in unserem letzten Rundschreiben erwähnt gibt es in Bayern seit Dienstag letzter Woche für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler (bis zu 250 Erwerbstätige) direkt Zuschüsse/ Liquiditätshilfen von bis zu (einmalig) 30 T€.

Es wäre wünschenswert, dass der Bund und andere Länder jetzt sehr kurzfristig „nachziehen“.

Den Presseveröffentlichungen am Wochenende war zu entnehmen, dass der Bund ebenfalls eine direkte Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler von einmalig 9 T€ (bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte) bzw. 15 T€ (bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte) plant.

Näheres hierzu wollen Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier heute um 11:30 Uhr auf einer Pressekonferenz bekannt geben.

 

  1. Kurzarbeitergeld

Bereits in der letzten Woche haben viele von Ihnen über uns oder auch direkt entsprechende Anträge gestellt. Alleine bei der Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf sind nach unseren Informationen in der letzten Woche ca. 4.000 neue Anträge eingegangen, bundesweit ca. 77.000 Anträge.

Nach unseren Informationen sollen alle Anträge möglichst zeitnahe bearbeitet werden.

Nutzen Sie daher bitte im Zweifel dieses Mittel zur Abfederung der Folgen der Corona Krise bei sich bzw. Ihren Arbeitnehmern

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Gewähr für unsere obigen Ausführungen übernehmen können, die sich auch im Minuten Takt verändern.

 

Nach wie vor gilt selbstverständlich: Sprechen Sie bitte mich und meine Kollegen bei evtl. Fragen an. Wir sind jederzeit für Sie und Ihre Anliegen/ Fragen erreichbar.

 

Bleiben Sie gesund + HG

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