Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
wir hoffen Sie und Ihre Familien sind nach wie vor gesund. Das ist dieser Tage das Wichtigste überhaupt.
Nachfolgend ein Update mit weiteren Informationen zur Corona Krise:
- Steuerliche Erleichterungen
Seit letzte Woche Donnerstag ist ein BMF Schreiben in der Welt, das es uns und Ihnen mit einem einfachen (standardisierten) Antrag ermöglicht wegen der Corona Krise Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer zu stellen.
Ferner kann mit diesem Antrag auch eine zinslose Stundung von Zahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- oder Umsatzsteuer gestellt werden.
Nach unseren Informationen sind diese Anträge von den Finanzämtern bevorzugt zu bearbeiten und bei Verwendung des standardisierten Vordrucks auch ohne weitere Nachfragen zu genehmigen.
Zusätzlich besteht seit letztem Freitag die Möglichkeit die bereits im Februar 2020 von vielen von Ihnen geleisteten Umsatzsteuer Sondervorauszahlungen für 2020 nachträglich auf 0,00 € herabzusetzen.
Die bereits geleisteten Vorauszahlungen wird die Finanzverwaltung erstatten.
Wir empfehlen Ihnen außerdem auch Anträge auf zinslose Stundung mit Hinweis auf die Corona Krise bei allen anderen Steuerarten, wie z.B. Gewerbesteuer/ Grundsteuer (zuständig sind hier die jeweiligen Kommunen) oder auch Lohnsteuer zu stellen.
- Kredite/Liquiditätshilfen
Hier hakt es aus unserer Sicht momentan noch am meisten. Zwar hat am Wochenende die Bundesregierung angekündigt die Haftungsfreistellung der Banken durch die die KfW auf 90% zu erhöhen. Wie DIHK Präsident Schweitzer aus unserer Sicht aber zutreffend ausführt, wird hier eine
Staatsgarantie von 100% benötigt. Ansonsten werden die Banken vermutlich an Ihrem sehr formalen Antragsprocedere festhalten müssen.
Wie bereits in unserem letzten Rundschreiben erwähnt gibt es in Bayern seit Dienstag letzter Woche für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler (bis zu 250 Erwerbstätige) direkt Zuschüsse/ Liquiditätshilfen von bis zu (einmalig) 30 T€.
Es wäre wünschenswert, dass der Bund und andere Länder jetzt sehr kurzfristig „nachziehen“.
Den Presseveröffentlichungen am Wochenende war zu entnehmen, dass der Bund ebenfalls eine direkte Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler von einmalig 9 T€ (bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte) bzw. 15 T€ (bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte) plant.
Näheres hierzu wollen Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier heute um 11:30 Uhr auf einer Pressekonferenz bekannt geben.
- Kurzarbeitergeld
Bereits in der letzten Woche haben viele von Ihnen über uns oder auch direkt entsprechende Anträge gestellt. Alleine bei der Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf sind nach unseren Informationen in der letzten Woche ca. 4.000 neue Anträge eingegangen, bundesweit ca. 77.000 Anträge.
Nach unseren Informationen sollen alle Anträge möglichst zeitnahe bearbeitet werden.
Nutzen Sie daher bitte im Zweifel dieses Mittel zur Abfederung der Folgen der Corona Krise bei sich bzw. Ihren Arbeitnehmern
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Gewähr für unsere obigen Ausführungen übernehmen können, die sich auch im Minuten Takt verändern.
Nach wie vor gilt selbstverständlich: Sprechen Sie bitte mich und meine Kollegen bei evtl. Fragen an. Wir sind jederzeit für Sie und Ihre Anliegen/ Fragen erreichbar.
Bleiben Sie gesund + HG
#Corona #Solidarität
Info#Corona #Solidarität
In diesen schweren Zeiten ist es uns ganz besonders wichtig, die schwächsten in unserer Gesellschaft nicht zu vergessen.
Wir haben daher heute als Zeichen unserer Solidarität eine Spende an die Bürgerstiftung Düsseldorf, sowie an die Obdachlosenhilfe 50:50 in Düsseldorf auf den Weg gebracht
#stayathome #bleiben sie gesund#
Scholz GmbH & Co. KG | Update 3 zur Sondersituation Coronavirus
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
auch heute morgen möchten wir Sie mit einem Auszug der aktuellen Änderungen rund um den Coronavirus informieren.
Zuschüsse/Liquiditätshilfen
Wie bereits in unseren letzten Informationen erwähnt, wird die Bundesregierung, sowie die Landesregierung NRW mit Zuschüssen/ Liquiditätshilfen kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, sowie Freiberufler in der Corona-Krise unterstützen.
Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor.
Die Landesregierung NRW stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.
Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene von diesem Freitag ab 12:00 Uhr an elektronische Antragsformulare online u.a. auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona finden.
Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.
Kleinunternehmen, Angehörigen der Freien Berufe, und Solo-Selbständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:
Weitere Informationen (u.a. zu den Voraussetzungen der Soforthilfen) finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/corona.
Wir empfehlen Ihnen für die Anträge folgende Unterlagen parat zu haben:
Steuern
Über die umfangreichen Hilfsmaßnahmen im steuerlichen Bereich (u.a. Vordruck für Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen; Anträge aus zinslose Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) hatten wir bereits in unseren letzten Mails informiert.
Nach unseren Informationen ist darüber hinaus geplant die monatlichen Abgabefristen bei der Lohnsteuer/ Umsatzsteuer bereits ab Februar 2020 (Umsatzsteuer) bzw. März 2020 (Lohnsteuer) auf Antrag auf quartalsmäßige Abgabefristen umzustellen.
Wir halten dies für sehr hilfreich, da dies auch die am 10. April 2020 fälligen Zahlungen zur Umsatzsteuer/ Lohnsteuer in die Zukunft verschieben würde.
Insoweit machen aus unserer Sicht derzeit Anträge auf zinslose Stundung der Lohnsteuer März 2020 bzw. Umsatzsteuer Februar 2020 (Dauerfristverlängerer) keinen Sinn.
Wir halten Sie hierzu natürlich auch laufend informiert.
Scholz GmbH & Co. KG | Update zur Sondersituation Corona
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
wir hoffen Sie und Ihre Familien sind nach wie vor gesund. Das ist dieser Tage das Wichtigste überhaupt.
Nachfolgend ein Update mit weiteren Informationen zur Corona Krise:
Seit letzte Woche Donnerstag ist ein BMF Schreiben in der Welt, das es uns und Ihnen mit einem einfachen (standardisierten) Antrag ermöglicht wegen der Corona Krise Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer zu stellen.
Ferner kann mit diesem Antrag auch eine zinslose Stundung von Zahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- oder Umsatzsteuer gestellt werden.
Nach unseren Informationen sind diese Anträge von den Finanzämtern bevorzugt zu bearbeiten und bei Verwendung des standardisierten Vordrucks auch ohne weitere Nachfragen zu genehmigen.
Zusätzlich besteht seit letztem Freitag die Möglichkeit die bereits im Februar 2020 von vielen von Ihnen geleisteten Umsatzsteuer Sondervorauszahlungen für 2020 nachträglich auf 0,00 € herabzusetzen.
Die bereits geleisteten Vorauszahlungen wird die Finanzverwaltung erstatten.
Wir empfehlen Ihnen außerdem auch Anträge auf zinslose Stundung mit Hinweis auf die Corona Krise bei allen anderen Steuerarten, wie z.B. Gewerbesteuer/ Grundsteuer (zuständig sind hier die jeweiligen Kommunen) oder auch Lohnsteuer zu stellen.
Hier hakt es aus unserer Sicht momentan noch am meisten. Zwar hat am Wochenende die Bundesregierung angekündigt die Haftungsfreistellung der Banken durch die die KfW auf 90% zu erhöhen. Wie DIHK Präsident Schweitzer aus unserer Sicht aber zutreffend ausführt, wird hier eine
Staatsgarantie von 100% benötigt. Ansonsten werden die Banken vermutlich an Ihrem sehr formalen Antragsprocedere festhalten müssen.
Wie bereits in unserem letzten Rundschreiben erwähnt gibt es in Bayern seit Dienstag letzter Woche für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler (bis zu 250 Erwerbstätige) direkt Zuschüsse/ Liquiditätshilfen von bis zu (einmalig) 30 T€.
Es wäre wünschenswert, dass der Bund und andere Länder jetzt sehr kurzfristig „nachziehen“.
Den Presseveröffentlichungen am Wochenende war zu entnehmen, dass der Bund ebenfalls eine direkte Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler von einmalig 9 T€ (bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte) bzw. 15 T€ (bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte) plant.
Näheres hierzu wollen Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier heute um 11:30 Uhr auf einer Pressekonferenz bekannt geben.
Bereits in der letzten Woche haben viele von Ihnen über uns oder auch direkt entsprechende Anträge gestellt. Alleine bei der Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf sind nach unseren Informationen in der letzten Woche ca. 4.000 neue Anträge eingegangen, bundesweit ca. 77.000 Anträge.
Nach unseren Informationen sollen alle Anträge möglichst zeitnahe bearbeitet werden.
Nutzen Sie daher bitte im Zweifel dieses Mittel zur Abfederung der Folgen der Corona Krise bei sich bzw. Ihren Arbeitnehmern
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Gewähr für unsere obigen Ausführungen übernehmen können, die sich auch im Minuten Takt verändern.
Nach wie vor gilt selbstverständlich: Sprechen Sie bitte mich und meine Kollegen bei evtl. Fragen an. Wir sind jederzeit für Sie und Ihre Anliegen/ Fragen erreichbar.
Bleiben Sie gesund + HG
FAQ-Katalog der Bundesteuerberaterkammer mit den häufigsten Fragen
InfoDie Bundessteuerberaterkammer hat einen Fragen-Antworten-Katalog der zur Zeit am meisten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt.
Wir zeigen einen Auszug hieraus, mit Verweis, Stand 18.03.2020.
Auszug_BSTBK_FAQ_Katalog_CORONA_KRISE
Scholz GmbH & Co. KG | Sonderinfo zum Thema Coronavirus
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird neben der gesundheitlichen und gesellschaftlichen Komponente auch gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation fast aller Unternehmen haben.
Darauf hat die Bundesregierung am letzten Freitag reagiert und ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.
Zu diesem Maßnahmenpaket gehören unter anderem:
Nähere Einzelheiten zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket finden Sie unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-13-download-de.pdf;jsessionid=90353C24AF1D4A0C3F777EBA4713AF1A.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=2
Weitere Informationen zu der finanziellen Unterstützung u.A.:
https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Krise-Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU/
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Zögern Sie nicht bei Fragen zu einzelnen Maßnahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaketes uns anzusprechen.
Wir sind auch in diesen schwierigen Zeiten Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Coronavirus.
Wir bitten um Verständnis, dass wir den Empfehlungen der Politik und den Behörden folgen werden und unsere Sozialkontakte auf ein Minimum beschränken. Hierzu gehört, dass wir nicht zwingend notwendige Termine absagen, auf Videokonferenzen umstellen oder versuchen, soweit wie möglich, im telefonischen oder sonstigen Kontakt Informationen auszutauschen.
Bleiben Sie und Ihre Angehörigen gesund
Herzliche Grüße
Jörg Scholz + Team
Corona-Sonderinformation
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Februar 2020
InfoAuch in diesem Jahr sind wir Digitale DATEV-Kanzlei!
InfoMit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei zeichnet die DATEV eG innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss sich eine Kanzlei jedes Jahr neu qualifizieren. Bereits zum Anfang des Jahres konnten wir alle Voraussetzungen und erfüllen und tragen bereits jetzt schon das Label für 2020!
Am Mittwoch, den 12.02.2020 haben wir die Auszeichnung persönlich überreicht bekommen.
Für weitere Informationen, sowie Optimierungsfragen zur digitalen Zusammenarbeit freuen wir uns über einen Anruf oder kurze Mail.
Wir freuen uns auf Sie!
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Januar 2020
InfoScholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Dezember 2019
InfoZum letzten Mal in diesem Jahr veröffentlichen wir das Infoblatt der Scholz GmbH & Co. KG
Ein besonderes Highlight in diesem Jahr war für uns die Auszeichnung der DATEV mit dem Label „Digitale Kanzlei“. Weitere Information finden Sie hier u.A. hier: https://scholzkg.com/auszeichnung-der-datev-digitale-kanzlei-2019
Auch in diesem Jahr haben wir uns gegen Präsente für Mandanten entschieden und werden eine Spende an die Bürgerstiftung Düsseldorf leisten.
Wir bedanken uns für die erfolgreiche Zusammenarbeit und freuen uns darauf, diese in 2020 fortzuführen.
Diese Themen haben wir in der letzten Ausgabe für Sie vorbereitet:
Die Gesetzesmaschinerie läuft derzeit auf Hochtouren: Die Reform der Grundsteuer und das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz sind nach der Zustimmung des Bundesrates bereits in „trockenen Tüchern“. Und auch das Jahressteuergesetz 2019 und das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (u. a. Erhöhung der Entfernungspauschale und Förderung der energetischen Sanierung) sind auf der Zielgeraden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Infoblatt_Scholz GmbH & Co. KG_2019_12
Auszeichnung der DATEV „Digitale Kanzlei 2019“
InfoWir schließen das Jahr 2019 erfolgreich ab!
Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei zeichnet die DATEV eG innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen.
Die DATEV eG vergibt das Label an Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien prüft die Genossenschaft mithilfe einer Software den Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn. Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen die Kanzleien diesen Prozess stets neu durchlaufen müssen. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass die entsprechenden Kanzleien beim Thema Digitalisierung up to date sind.
Die Zusammenarbeit mit einer Digitalen DATEV-Kanzlei bietet viele Vorteile!
Wenn auch Sie im Bereich der Digitalen Prozess optimierungsbedarf sehen, kommen Sie gerne auf uns zu – wird werden gemeinsam einen Weg finden!