Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
sofern Sie die Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 in Anspruch genommen haben, werden Sie ab sofort Emails der NRW-Soforthilfe 2020 (noreply@soforthilfe-corona.nrw.de) erhalten.
Damit können Sie eine vorzeitige Abrechnung der Corona-Hilfen aus dem Frühjahr 2020 beantragen.
Sofern Sie auf den Link in dieser E-Mail klicken, starten Sie unwiderruflich das Abrechnungsverfahren.
Wenn Sie diesen Link versehentlich angeklickt haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Unverändert können Sie Ihre Rückmeldung wahlweise in 2020 oder 2021 vornehmen, solange Sie das Rückmeldeformular noch nicht abgeschickt haben.
Bitte beachten Sie, dass nach Absenden des Rückmeldeformulars unwiderruflich die sofortige Abrechnung der im Frühjahr 2020 gewährten Corona Sofort Hilfen in Gang gesetzt wird.
Eine Änderung der Angaben, die Sie in diesem Rückmeldeformular vorgenommen haben, ist nicht mehr möglich !!!!!!!
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter dem Link (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung).
Sollten Sie darüber hinaus weiteren Fragen haben oder Hilfestellungen benötigen, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an.
Bleiben Sie gesund + herzliche Grüße aus Düsseldorf
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Januar 2021
InfoSteuerinformationen für Januar 2021
Auch wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen in 2020 schwerpunktmäßig auf die Bewältigung der Corona-Pandemie abzielten, sind daneben weitere Gesetze mit steuerlicher Breitenwirkung umgesetzt worden. So hat der Bundesrat am 27.11.2020 dem Zweiten Familienentlastungsgesetz und dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2020 ist demgegenüber noch nicht in „trockenen Tüchern“.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2021.
Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt_01_2021
Scholz GmbH & Co. KG |Corona-Update | Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
sofern Sie die Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 in Anspruch genommen haben, werden Sie ab sofort Emails der NRW-Soforthilfe 2020 (noreply@soforthilfe-corona.nrw.de) erhalten.
Damit können Sie eine vorzeitige Abrechnung der Corona-Hilfen aus dem Frühjahr 2020 beantragen.
Sofern Sie auf den Link in dieser E-Mail klicken, starten Sie unwiderruflich das Abrechnungsverfahren.
Wenn Sie diesen Link versehentlich angeklickt haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Unverändert können Sie Ihre Rückmeldung wahlweise in 2020 oder 2021 vornehmen, solange Sie das Rückmeldeformular noch nicht abgeschickt haben.
Bitte beachten Sie, dass nach Absenden des Rückmeldeformulars unwiderruflich die sofortige Abrechnung der im Frühjahr 2020 gewährten Corona Sofort Hilfen in Gang gesetzt wird.
Eine Änderung der Angaben, die Sie in diesem Rückmeldeformular vorgenommen haben, ist nicht mehr möglich !!!!!!!
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter dem Link (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung).
Sollten Sie darüber hinaus weiteren Fragen haben oder Hilfestellungen benötigen, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an.
Bleiben Sie gesund + herzliche Grüße aus Düsseldorf
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Dezember 2020
InfoSteuerinformationen für Dezember 2020
Befinden sich ein (auch privat genutzter) Pkw oder ein häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen, kann es bei einer Betriebsveräußerung, -aufgabe oder Entnahme des Wirtschaftsguts zu einer bösen Überraschung kommen. So hat der Bundesfinanzhof z. B. für das Arbeitszimmer entschieden, dass ein etwaiger Gewinn auch dann „voll“ zu versteuern ist, wenn die Aufwendungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt wurden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2020.
Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt-12-2020
Scholz GmbH & Co. KG |DATEV Corona Fördermittel App
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
wir hatten Ihnen bereits in der letzten Woche Informationen zum aktuellen Stand der geplanten November Hilfen und anderer Corona Hilfsmittel zukommen lassen.
Heute möchten wir Sie auf die im Internet unter dem Link (https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zum-coronavirus/unterstuetzungsangebote-der-datev/datev-corona-foerdermittel-app-kostenfrei/) verfügbare DATEV Corona Fördermittel App hinweisen.
Mit Hilfe dieser App können Sie mit 3 – 4 einfachen Eingaben selbst Ihr mögliches Förderprogramm und Fördervolumen ermitteln.
Für eine erste grobe Berechnung ist diese App aus unserer Sicht sehr hilfreich.
Sollten Sie darüber hinaus weiteren Fragen haben oder Hilfestellungen benötigen, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an.
Bleiben Sie gesund + herzliche Grüße aus Düsseldorf
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG
Scholz GmbH & Co. KG | Corona-Update | Novemberhilfen
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
aus aktuellem Anlass wenden wir uns heute mit dem Thema außerordentliche Wirtschaftshilfe „Novemberhilfe“ an Sie.
Die Bundesregierung hatte vollmundig angekündigt, dass die vom Lockdown light betroffenen Unternehmen großzügig finanziell entschädigt werden.
Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Nun wurde ein Verfahren zur Abschlagszahlung beschlossen, damit das Geld der Novemberhilfen schnell bei den Betroffenen ankommt. (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht.html)
Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf den nachfolgenden Link auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
Wir werden Sie zeitnah über alle Änderungen und die Freigabe der Antragsstellung informieren.
Für Rückfragen in diesen Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt November 2020
InfoSteuerinformationen für November 2020
Bei Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen war bisher ungeklärt, ob diese als Beitragsrückerstattung den steuerlichen Sonderausgabenabzug mindern. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies zumindest dann nicht der Fall ist, wenn durch den Bonus ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ausgeglichen wird.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2020. Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt 11-2020
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Oktober 2020
InfoDer Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 liegt vor – mit interessanten Neuregelungen gerade im Bereich der Einkommensteuer. So gibt es z. B. beim steuermindernden Investitionsabzugsbetrag praxisrelevante Modifikationen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2020. Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt 10-2020
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt September 2020
InfoDa eine flächendeckende Implementierung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen und Registrierkassen nicht bis Ende 2019 zu schaffen war, führte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 ein. Weil diese aber nicht verlängert werden soll, haben 15 Bundesländer (Ausnahme: Bremen) nun eigene Härtefallregelungen geschaffen, um die Frist bis zum 31.3.2021 zu verlängern.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2020. Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt 09-2020
scholz gmbh & co kg | infoblatt august 2020
InfoDas Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt. Die Senkung der Steuersätze hat zur Folge, dass Unternehmer – sofern noch nicht geschehen – schnellstens Anpassungen bei den Verbuchungs- und Kassensystemen vornehmen müssen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2020. Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt 8-2020
Scholz GmbH & Co KG | NRW Soforthilfe 2020 Ermittlung des Liquiditätsengpasses bzw. Rückzahlungen der erhaltenen Zuschüsse
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
auf dem Höhepunkt der CORVID 19 Pandemie im Frühjahr dieses Jahres hat das Land NRW Zuschüsse in Form von NRW Soforthilfen den Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Das Land NRW hat jetzt ein ca. 5 minütiges Informationsvideo zur „Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW Soforthilfe 2020“ zusammen mit einem FAQ online gestellt, welches alle wesentlichen Eckpunkte zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses bzw. zu einer Rückzahlung evtl. zu Unrecht erhaltener Zuschüsse für Sie erläutert.
Sofern Sie die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben, möchten wir Sie bitten sich dieses Video, sowie den als Anlage beigefügten FAQ zeitnah an zuschauen.
Die Frist zur Rückmeldung über das Rückmeldeformular im E-Mail-Link endet am 30. September 2020.
Die Frist für eine mögliche Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Soforthilfen endet am 31. Dezember 2020.
Abschließend noch unser Hinweis, die Formulare gewissenhaft und vollständig sowie richtig auszufüllen, da falsche oder unrichtige Angaben strafrechtlich relevant sind und ggf. als Subventionsbetrug von den Strafbehörden verfolgt werden können.
Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW-Soforthilfe 2020
Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, sprechen Sie uns gerne an.
Bleiben Sie gesund…
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG