Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird neben der gesundheitlichen und gesellschaftlichen Komponente auch gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation fast aller Unternehmen haben.
Darauf hat die Bundesregierung am letzten Freitag reagiert und ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.
Zu diesem Maßnahmenpaket gehören unter anderem:
- die erleichterte Beantragung von Kurzarbeitergeld
- umfangreiche finanzielle Unterstützung durch Liquiditätshilfen, Bürgschaften, etc. der KfW Bank
- die Möglichkeit anstehende Steuerzahlungen zu stunden oder die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen; darüber hinaus sollen bis Ende 2020 bei vom Coronavirus betroffenen Unternehmen keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Nähere Einzelheiten zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket finden Sie unter
Weitere Informationen zu der finanziellen Unterstützung u.A.:
https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Krise-Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU/
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Zögern Sie nicht bei Fragen zu einzelnen Maßnahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaketes uns anzusprechen.
Wir sind auch in diesen schwierigen Zeiten Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Coronavirus.
Wir bitten um Verständnis, dass wir den Empfehlungen der Politik und den Behörden folgen werden und unsere Sozialkontakte auf ein Minimum beschränken. Hierzu gehört, dass wir nicht zwingend notwendige Termine absagen, auf Videokonferenzen umstellen oder versuchen, soweit wie möglich, im telefonischen oder sonstigen Kontakt Informationen auszutauschen.
Bleiben Sie und Ihre Angehörigen gesund
Herzliche Grüße
Jörg Scholz + Team
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