Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
sofern Sie die Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 in Anspruch genommen haben, werden Sie ab sofort Emails der NRW-Soforthilfe 2020 (noreply@soforthilfe-corona.nrw.de) erhalten.
Damit können Sie eine vorzeitige Abrechnung der Corona-Hilfen aus dem Frühjahr 2020 beantragen.
Sofern Sie auf den Link in dieser E-Mail klicken, starten Sie unwiderruflich das Abrechnungsverfahren.
Wenn Sie diesen Link versehentlich angeklickt haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Unverändert können Sie Ihre Rückmeldung wahlweise in 2020 oder 2021 vornehmen, solange Sie das Rückmeldeformular noch nicht abgeschickt haben.
Bitte beachten Sie, dass nach Absenden des Rückmeldeformulars unwiderruflich die sofortige Abrechnung der im Frühjahr 2020 gewährten Corona Sofort Hilfen in Gang gesetzt wird.
Eine Änderung der Angaben, die Sie in diesem Rückmeldeformular vorgenommen haben, ist nicht mehr möglich !!!!!!!
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter dem Link (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung).
Sollten Sie darüber hinaus weiteren Fragen haben oder Hilfestellungen benötigen, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an.
Bleiben Sie gesund + herzliche Grüße aus Düsseldorf
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Mai 2021
InfoDas Bundesfinanzministerium hat neue Vereinfachungsregelungen zum Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung festgelegt, die in allen noch offenen Fällen gelten. Interessant sind vor allem die Ausführungen zur Lage der Zweit- und Hauptwohnung sowie zur Ausstattung und Einrichtung der Zweitwohnung.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
nur aus Steuerersparnisgründen geschlossen wurde. Grund genug, auf zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu dieser Thematik hinzuweisen.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2021.
Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt_05_2021
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt April 2021
InfoDas Dritte Corona-Steuerhilfegesetz ist in trockenen Tüchern. Das Gesetz enthält einen Kinderbonus, eine Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie einen erweiterten Verlustrücktrag.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2021.
Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt_04_2021
Wir wurden ausgezeichnet!
InfoZum dritten Mal in Folge sind wir somit:
Was beinhaltet die Auszeichnung?
Wir arbeiten seit geraumer Zeit daran unsere Prozesse in den Geschäftsfeldern der Kanzlei (z.B. Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Finanz- und Lohnbuchhaltung) vorbildlich zu digitalisieren. Dies schafft eine schnelle und präzise Kommunikation mit Ihnen, unseren Mandanten. Sie zeichnet uns als innovative und digitale Kanzlei aus, zu der wir uns jährlich neu qualifizieren müssen.
Was für Vorteile kann das für Sie bedeuten?
Haben Sie Fragen, wie wir mit Ihnen zusammen Ihre Verwaltungsprozesse digitalisieren können?
Sprechen Sie uns gerne an!
Ihre Scholz GmbH & Co. KG
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt März 2021
InfoSteuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können ab dem Veranlagungszeitraum 2020 eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen beantragen. Zu Einzelfragen hat das Bundesfinanzministerium nun in einem Anwendungsschreiben Stellung bezogen.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2021.
Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt_03_2021
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Februar 2021
InfoDas Jahressteuergesetz 2020 ist in Kraft! Es enthält zahlreiche steuerliche Änderungen, vor allem bei der Einkommensteuer. Kurz vor der Verabschiedung wurden noch interessante Punkte eingefügt, zum Beispiel die tägliche Pauschale für das Homeoffice in Höhe von 5 EUR.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Die monatliche 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2021.
Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt_02_2021
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Januar 2021
InfoSteuerinformationen für Januar 2021
Auch wenn die gesetzgeberischen Maßnahmen in 2020 schwerpunktmäßig auf die Bewältigung der Corona-Pandemie abzielten, sind daneben weitere Gesetze mit steuerlicher Breitenwirkung umgesetzt worden. So hat der Bundesrat am 27.11.2020 dem Zweiten Familienentlastungsgesetz und dem Behinderten-Pauschbetragsgesetz zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2020 ist demgegenüber noch nicht in „trockenen Tüchern“.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2021.
Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt_01_2021
Scholz GmbH & Co. KG |Corona-Update | Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
sofern Sie die Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 in Anspruch genommen haben, werden Sie ab sofort Emails der NRW-Soforthilfe 2020 (noreply@soforthilfe-corona.nrw.de) erhalten.
Damit können Sie eine vorzeitige Abrechnung der Corona-Hilfen aus dem Frühjahr 2020 beantragen.
Sofern Sie auf den Link in dieser E-Mail klicken, starten Sie unwiderruflich das Abrechnungsverfahren.
Wenn Sie diesen Link versehentlich angeklickt haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Unverändert können Sie Ihre Rückmeldung wahlweise in 2020 oder 2021 vornehmen, solange Sie das Rückmeldeformular noch nicht abgeschickt haben.
Bitte beachten Sie, dass nach Absenden des Rückmeldeformulars unwiderruflich die sofortige Abrechnung der im Frühjahr 2020 gewährten Corona Sofort Hilfen in Gang gesetzt wird.
Eine Änderung der Angaben, die Sie in diesem Rückmeldeformular vorgenommen haben, ist nicht mehr möglich !!!!!!!
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter dem Link (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung).
Sollten Sie darüber hinaus weiteren Fragen haben oder Hilfestellungen benötigen, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an.
Bleiben Sie gesund + herzliche Grüße aus Düsseldorf
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG
Scholz GmbH & Co. KG | Infoblatt Dezember 2020
InfoSteuerinformationen für Dezember 2020
Befinden sich ein (auch privat genutzter) Pkw oder ein häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen, kann es bei einer Betriebsveräußerung, -aufgabe oder Entnahme des Wirtschaftsguts zu einer bösen Überraschung kommen. So hat der Bundesfinanzhof z. B. für das Arbeitszimmer entschieden, dass ein etwaiger Gewinn auch dann „voll“ zu versteuern ist, wenn die Aufwendungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt wurden.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2020.
Viel Spaß beim Lesen!
Infoblatt-12-2020
Scholz GmbH & Co. KG |DATEV Corona Fördermittel App
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
wir hatten Ihnen bereits in der letzten Woche Informationen zum aktuellen Stand der geplanten November Hilfen und anderer Corona Hilfsmittel zukommen lassen.
Heute möchten wir Sie auf die im Internet unter dem Link (https://www.datev.de/web/de/aktuelles/informationsseite-zum-coronavirus/unterstuetzungsangebote-der-datev/datev-corona-foerdermittel-app-kostenfrei/) verfügbare DATEV Corona Fördermittel App hinweisen.
Mit Hilfe dieser App können Sie mit 3 – 4 einfachen Eingaben selbst Ihr mögliches Förderprogramm und Fördervolumen ermitteln.
Für eine erste grobe Berechnung ist diese App aus unserer Sicht sehr hilfreich.
Sollten Sie darüber hinaus weiteren Fragen haben oder Hilfestellungen benötigen, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an.
Bleiben Sie gesund + herzliche Grüße aus Düsseldorf
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG
Scholz GmbH & Co. KG | Corona-Update | Novemberhilfen
InfoSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
aus aktuellem Anlass wenden wir uns heute mit dem Thema außerordentliche Wirtschaftshilfe „Novemberhilfe“ an Sie.
Die Bundesregierung hatte vollmundig angekündigt, dass die vom Lockdown light betroffenen Unternehmen großzügig finanziell entschädigt werden.
Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.
Nun wurde ein Verfahren zur Abschlagszahlung beschlossen, damit das Geld der Novemberhilfen schnell bei den Betroffenen ankommt. (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201112-novemberhilfe-verfahren-der-abschlagszahlung-steht.html)
Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf den nachfolgenden Link auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html
Wir werden Sie zeitnah über alle Änderungen und die Freigabe der Antragsstellung informieren.
Für Rückfragen in diesen Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG