Wegen steigender Energie- und Nahrungsmittelpreise hat die Ampel-Koalition
Anfang September 2022 ein drittes Entlastungspaket geschnürt. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte werden vorgestellt.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Durch das Jahressteuergesetz 2022 wird es viele steuerliche Anpassungen und Neuerungen geben. Der vorliegende Entwurf beinhaltet u. a. eine Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und einen vollständigen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab 2023.

 

  • Das Land NRW hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen. Die Richter stuften Bescheide als rechtswidrig ein, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat.

 

  • Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen
    (z. B. Photovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Der Bundesfinanzhof hat nun (erfreulicherweise) entschieden, dass für die Dokumentation der Zuordnung keine fristgebundene Mitteilung an das Finanzamt erforderlich ist.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2022.

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Infoblatt Oktober 2022

Für Verzinsungszeiträume ab 1.1.2019 wurde der Zinssatz für Steuernachzahlungen und -erstattungen rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt. Damit hat der Gesetzgeber auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts reagiert, wonach der bisherige Zinssatz (0,5 % pro Monat) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Die Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann auch von Steuerpflichtigen beansprucht werden, denen Aufwendungen für die Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt auch, wenn die Leistungen im Haushalt der gepflegten Person erfolgen. Zudem fordert der Bundesfinanzhof weder den Erhalt einer Rechnung noch die Einbindung eines Kreditinstituts in den Zahlungsvorgang.

 

  • Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile verkauft, führt dies zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Wird bei der Auflösung der Gesellschaft ein Verlust realisiert, stellt sich regelmäßig die Frage, zu welchem Zeitpunkt dieser steuerlich geltend gemacht werden kann. Hiermit hat sich jüngst das Finanzgericht Düsseldorf befasst.

 

  • Das Bundesfinanzministerium hat zur lohnsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen und Geldkarten wichtige Punkte ergänzt. In der Praxis sind diese Aspekte zwingend zu beachten, damit die Einordnung als steuerfreier Sachbezug (monatliche Freigrenze von 50 EUR) nicht gefährdet wird.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2022.

Infoblatt September 2022

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Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31.7.2023 eine Neuregelung zu treffen.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Wurden Unternehmer in 2021 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese erstattet haben, muss der Antrag bis zum 30.9.2022 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern eingehen.

 

  • Das Bundesfinanzministerium hat sich dazu geäußert, wie Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des 9-EUR-Tickets lohnsteuerlich zu behandeln sind.

 

  • Ob Aufwendungen nach reisekostenrechtlichen Grundsätzen abzugsfähig sind, entscheidet sich danach, ob am Einsatzort eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt. Eine interessante Entscheidung gibt es nun vom Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern zur ersten Tätigkeitsstätte bei einem angestellten Bauleiter.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2022.

Infoblatt August 2022
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Erfreuliche Nachrichten kommen vom Bundesfinanzhof. Danach sind nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Unter gewissen Voraussetzungen kann Betriebsvermögen bei der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer steuerbegünstigt übertragen werden. In der Folge müssen dann bestimmte Lohnsummen erhalten bleiben. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich nun auf Billigkeitsmaßnahmen verständigt, sofern die Mindestlohnsumme ausschließlich coronabedingt unterschritten wurde.

 

  • Erhält eine Kapitalgesellschaft Gewinnausschüttungen einer anderen Kapitalgesellschaft, unterliegen diese grundsätzlich nicht der Körperschaftsteuer. Voraussetzung: Die Beteiligung hat zu Beginn des Jahres mindestens 10 % betragen. Die Rückbeziehungsfiktion – ein Beteiligungserwerb von mindestens 10 % gilt als zu Beginn des Kalenderjahrs erfolgt – führt immer wieder zu Diskussionen. Aktuell ist auf zwei anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof hinzuweisen. Die Vorinstanzen haben hier jeweils zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.

 

  • Die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen verlangt keine belastende Tätigkeit des Arbeitnehmers. Demzufolge beurteilte der Bundesfinanzhof die Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen als begünstigte Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2022.

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Infoblatt Juni 2022

Der von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch
(SGB) V gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Da die Abgrenzung oft schwierig ist, hat das Bundesfinanzministerium nun eine Vereinfachung geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein Gebäude wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es Eltern einem volljährigen Kind unentgeltlich überlassen, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft vermeidet, nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen in diesen Fällen nicht.
  • Aufwendungen werden in (nicht sofort abzugsfähige) Herstellungskosten umqualifiziert, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Aufwendungen 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Nach einem wenig erfreulichen Urteil des Finanzgerichts Münster sind Mieterabfindungen bei Entmietung wegen Renovierungsarbeiten bei der Ermittlung der 15 %-Grenze einzubeziehen.
  • Die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken sind umsatzsteuerfrei. Doch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht und der daran anknüpfende Vorsteuerabzug bieten Gestaltungsmöglichkeiten. Ändern sich die Verhältnisse und soll die beim Erwerb eines Grundstücks ausgeübte Option später widerrufen werden, war das bislang faktisch nicht möglich. Doch nun gibt es positive Nachrichten vom Bundesfinanzhof.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2022.

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Infoblatt_März 2022

In eigener Sache

Herr Dipl.-Ökonom Emre Tosun wurde zum Prokuristen der Scholz GmbH & Co. KG bestellt und unterstützt damit die Geschäftsführung auch in strategischen Fragen.

Unser Jahr startet bereits mit einem besonderem Highlight. Zum vierten Mal in Folge hat uns die DATEV mit dem Label „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet.

Diesen Erfolg haben wir nur gemeinsamen als Team erreichen können!

Steuerinformationen für Februar 2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat in dieser Legislaturperiode Steuerentlastungen von über 30 Milliarden EUR in Aussicht gestellt. Mit etwaigen Gesetzesentwürfen ist in Kürze zu rechnen. Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten, widmen uns aber zunächst einmal den konkreteren Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Familienheime können vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eine Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Mit diesem Kriterium hat sich der Bundesfinanzhof nun näher befasst.

 

  • Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken berechtigt zum vollen Abzug der Werbungskosten, wenn das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat das bei einer Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes allerdings jüngst anders gesehen und eine Totalüberschussprognose gefordert.

 

  • Für die erfolgreiche Beanspruchung eines Investitionsabzugsbetrags muss das Wirtschaftsgut bestimmte Nutzungsvoraussetzungen erfüllen. In den Fällen einer Betriebsaufgabe gibt es nun eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2022. Viel Spaß beim Lesen!

 

Infoblatt_Februar 2022

Steuerinformationen für Januar 2022

Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Fotovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier jüngst eine Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben einige Fragen offengeblieben sind, wurde es nun konkretisiert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Das Finanzgericht München hat sich mit einer interessanten Frage befasst: Kann ein privates Veräußerungsgeschäft auch bei einer Trennung und der danach folgenden Ehescheidung vorliegen, wenn die Ehefrau mit der Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses drohte, um den Ehemann zur Veräußerung seines Miteigentumsanteils zu bewegen? Die Antwort des Finanzgerichts lautet: Ja.

 

  • Geben Kfz-Händler ihren Autokäufern eine Garantiezusage, müssen sie eine neue Sichtweise des Bundesfinanzministeriums beachten, die erhebliche versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen haben kann. Doch erst mal können Kfz-Händler aufatmen. Denn durch eine erneut verlängerte Übergangsfrist gelten die neuen Grundsätze erst für Garantiezusagen, die ab dem 1.1.2023 erteilt werden.

 

  • Während der Coronapandemie haben viele Städte und Gemeinden den Einzug von Kindergarten- bzw. Kinderbetreuungsgebühren ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt darauf verzichtet. Dennoch haben Arbeitgeber ihre Zuschüsse weiter ausgezahlt. Eine – bundeseinheitlich abgestimmte – Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zeigt, wie bei der Lohnabrechnung vorzugehen ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2022. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_Januar

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,

zum letzten Mal in diesem Jahr veröffentlichen wir das Infoblatt der Scholz GmbH & Co. KG

Unserer Tradition folgend, haben wir uns auch in diesem (besonderen) Jahr dazu entschieden, auf Weihnachtspräsente für unsere Geschäftspartner zu verzichten. Stattdessen unterstützen wir die Bürgerstiftung Düsseldorf mit einer Geldspende.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.buergerstiftung-duesseldorf.de/

In eigener Sache

Herr Steuerberater Dominik Hoffmanns wurde zum Prokuristen der Scholz GmbH & Co. KG bestellt und unterstützt damit die Geschäftsführung auch in strategischen Fragen.

Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen

Auch zwischen den Feiertagen, werden wir in kleiner Besetzung für Sie da sein.

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in 2021 und freuen uns darauf, diese in 2022 fortzuführen.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir schon jetzt ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleiben Sie und Ihre Lieben gesund !!!

Dear Sir/ Madam,
dear business partners,

For the last time this year we are publishing the information sheet from Scholz GmbH & Co. KG

Click below to go directly to the information sheet.

Traditionally, we decide to donate instead of buying presents for our business partners. This (special) year we support the „Bürgerstiftung Düsseldorf“ which devides our donation and gives it to those who are currently in need around our city.

More information can be reviewed on https://www.buergerstiftung-duesseldorf.de/

In own matter

Tax advisor Dominik Hoffmanns has been appointed as authorized signatory of Scholz GmbH & Co. KG and thus also supports the management in strategic issues.

Opening hours christmas 2021/ new year 2022

between christmas and new year we will be there for you in small numbers.

We are thankful for our successful collaboration in 2021 and are looking forward to continue this collaboration together in 2022.

We wish you a very Merry X-Mas and a happy New Year keep you and your loved ones healthy !!!

 

 

Infoblatt_Jahresende

 

Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen mit jährlich 6% ist verfassungswidrig. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat nun geregelt, wie die Finanzämter bis dahin verfahren werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen fällt die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims aber nicht darunter.
  • Mit Wirkung ab 2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften erstmals zur Körperschaftsteuer optieren. Zu Anwendungsfragen der gesetzlichen Neuregelung gibt es nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums
  • Haben Unternehmer keinen Nachfolger in der Familie, ist die Suche unter den leitenden Mitarbeitern zumindest eine Option. Zu den steuerlichen Auswirkungen einer unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf leitende Angestellte hat nun das Finanzgericht Sachsen-Anhalt Stellung bezogen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2021. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_Dezember

AGA-Mitglieder aus ganz Europa trafen sich vor zwei Wochen in Malta zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder persönlich zur „Europäischen Regionalkonferenz“ der Organisation.

An der Veranstaltung nahmen über 50 Delegierte aus europäischen Ländern teil, wobei eine besondere Einladung an die neue weltweite Vorsitzende Darsi Casey erging, die aus Nevada (USA) einflog, um offiziell das Amt des scheidenden Vorsitzenden Colin Farmer zu übernehmen.

Für unsere Gesellschaft nahm Herr WP/StB Jörg Scholz an der Konferenz teil.

Schauen Sie sich hier das Konferenzvideo an: