Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Geschäftspartner,

 

sofern Sie die Corona-Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 in Anspruch genommen haben, werden Sie ab sofort Emails der NRW-Soforthilfe 2020 (noreply@soforthilfe-corona.nrw.de) erhalten.

Damit können Sie eine vorzeitige Abrechnung der Corona-Hilfen aus dem Frühjahr 2020 beantragen.

Sofern Sie auf den Link in dieser E-Mail klicken, starten Sie unwiderruflich das Abrechnungsverfahren.

Wenn Sie diesen Link versehentlich angeklickt haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.

Unverändert können Sie Ihre Rückmeldung  wahlweise in 2020 oder 2021 vornehmen, solange Sie das Rückmeldeformular noch nicht abgeschickt haben.

Bitte beachten Sie, dass nach Absenden des Rückmeldeformulars unwiderruflich die sofortige Abrechnung der im Frühjahr 2020 gewährten Corona Sofort Hilfen in Gang gesetzt wird.

Eine Änderung der Angaben, die Sie in diesem Rückmeldeformular vorgenommen haben, ist nicht mehr möglich !!!!!!!

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter dem Link (https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020-faq-rueckmeldung).

Sollten Sie darüber hinaus weiteren Fragen haben oder Hilfestellungen benötigen, sprechen Sie uns bitte jederzeit gerne an.

Bleiben Sie gesund + herzliche Grüße aus Düsseldorf

 

Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG

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