Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ist nach der Zustimmung des Bundesrates vom 25.6.2021 in „trockenen Tüchern“. Dahinter verbirgt sich ein gewaltiger Paradigmenwechsel: Die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die ortsübliche Marktmiete grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. Dies ist für Vermieter relevant, die eine Wohnung zu Wohnzwecken verbilligt (an Angehörige) vermieten.
  • Geben Kfz-Händler ihren Autokäufern eine Garantiezusage, müssen sie für Zusagen nach dem 31.12.2021 eine neue Sichtweise des Bundesfinanzministeriums beachten, die erhebliche versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen haben kann.
  • Durch das Fondsstandortgesetz wurde vor allem für Arbeitnehmer von Startup-Unternehmen eine Regelung geschaffen, wonach Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zunächst nicht besteuert werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2021. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_08_2021

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