In eigener Sache

Herr Dipl.-Ökonom Emre Tosun wurde zum Prokuristen der Scholz GmbH & Co. KG bestellt und unterstützt damit die Geschäftsführung auch in strategischen Fragen.

Unser Jahr startet bereits mit einem besonderem Highlight. Zum vierten Mal in Folge hat uns die DATEV mit dem Label „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet.

Diesen Erfolg haben wir nur gemeinsamen als Team erreichen können!

Steuerinformationen für Februar 2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat in dieser Legislaturperiode Steuerentlastungen von über 30 Milliarden EUR in Aussicht gestellt. Mit etwaigen Gesetzesentwürfen ist in Kürze zu rechnen. Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten, widmen uns aber zunächst einmal den konkreteren Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Familienheime können vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eine Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Mit diesem Kriterium hat sich der Bundesfinanzhof nun näher befasst.

 

  • Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken berechtigt zum vollen Abzug der Werbungskosten, wenn das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat das bei einer Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes allerdings jüngst anders gesehen und eine Totalüberschussprognose gefordert.

 

  • Für die erfolgreiche Beanspruchung eines Investitionsabzugsbetrags muss das Wirtschaftsgut bestimmte Nutzungsvoraussetzungen erfüllen. In den Fällen einer Betriebsaufgabe gibt es nun eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2022. Viel Spaß beim Lesen!

 

Infoblatt_Februar 2022

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