Hier finden Sie die wichtigsten Infos, die unsere Kanzlei auf der Grunerstraße 133 in Düsseldorf betreffen.

Auch in dieser Ausgabe stehen wieder Maßnahmen im Mittelpunkt, mit denen soziale und wirtschaftliche Härten infolge der Corona-Pandemie „abgefedert“ werden sollen. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Erhöhung des Kurzarbeitergelds, Lockerungen beim Elterngeld und die Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer 2019.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Doch längst nicht alle Maßnahmen sind steuerlich begünstigt, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt.

 

  • Eine steuerbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis setzt voraus, dass der Freiberufler seine Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt. Eine starre zeitliche Grenze besteht hier aber nicht. Dementsprechend ist nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs auch keine „Wartezeit“ von mindestens drei Jahren einzuhalten.

 

  • Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat jüngst eine ertragsteuerliche Organschaft versagt, weil eine Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme nicht in ihrer Bilanz ausgewiesen hatte. Die später tatsächlich durchgeführte Erstattung war insoweit irrelevant.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2020. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt 06_2020

#Corona #Solidarität

In diesen schweren Zeiten ist es uns ganz besonders wichtig, die schwächsten in unserer Gesellschaft nicht zu vergessen.

Wir haben daher heute als Zeichen unserer Solidarität eine Spende an die Bürgerstiftung Düsseldorf, sowie an die Obdachlosenhilfe 50:50 in Düsseldorf auf den Weg gebracht

#stayathome #bleiben sie gesund#

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Geschäftspartner,

 

auch heute morgen möchten wir Sie mit einem Auszug der aktuellen Änderungen rund um den Coronavirus informieren.

 

Zuschüsse/Liquiditätshilfen

 

Wie bereits in unseren letzten Informationen erwähnt, wird die Bundesregierung, sowie die Landesregierung NRW mit Zuschüssen/ Liquiditätshilfen kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, sowie Freiberufler in der Corona-Krise unterstützen.

 

Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor.

 

Die Landesregierung NRW stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.

 

Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene von diesem Freitag ab 12:00 Uhr an elektronische Antragsformulare online u.a. auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona finden.

 

Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

 

Kleinunternehmen, Angehörigen der Freien Berufe, und Solo-Selbständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

  • 9.000 Euro:      bis zu fünf Vollzeitbeschäftigte (Bundesmittel)
  • 15.000 Euro:    bis zu zehn Vollzeitbeschäftigte (Bundesmittel)
  • 25.000 Euro:   bis zu fünfzig Vollzeitbeschäftigte (Landesmittel)

Weitere Informationen (u.a. zu den Voraussetzungen der Soforthilfen) finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/corona.

 

Wir empfehlen Ihnen für die Anträge folgende Unterlagen parat zu haben:

 

  • Aktueller Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlage
  • Gewerbeanmeldung (entfällt für Freiberufler)
  • Kopie des Personalausweises
  • Letztes Lohnjournal

 

Steuern

 

Über die umfangreichen Hilfsmaßnahmen im steuerlichen Bereich (u.a. Vordruck für Anträge auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen; Anträge aus zinslose Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) hatten wir bereits in unseren letzten Mails informiert.

 

Nach unseren Informationen ist darüber hinaus geplant die monatlichen Abgabefristen bei der Lohnsteuer/ Umsatzsteuer bereits ab Februar 2020 (Umsatzsteuer) bzw. März 2020 (Lohnsteuer) auf Antrag auf quartalsmäßige Abgabefristen umzustellen.

 

Wir halten dies für sehr hilfreich, da dies auch die am 10. April 2020 fälligen Zahlungen zur Umsatzsteuer/ Lohnsteuer in die Zukunft verschieben würde.

 

Insoweit machen aus unserer Sicht derzeit Anträge auf zinslose Stundung der Lohnsteuer März 2020 bzw. Umsatzsteuer Februar 2020 (Dauerfristverlängerer) keinen Sinn.

 

Wir halten Sie hierzu natürlich auch laufend informiert.

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Geschäftspartner,

 

wir hoffen Sie und Ihre Familien sind nach wie vor gesund. Das ist dieser Tage das Wichtigste überhaupt.

 

Nachfolgend ein Update mit weiteren Informationen zur Corona Krise:

 

  1. Steuerliche Erleichterungen

Seit letzte Woche Donnerstag ist ein BMF Schreiben in der Welt, das es uns und Ihnen mit einem einfachen (standardisierten) Antrag ermöglicht wegen der Corona Krise Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer zu stellen.

Ferner kann mit diesem Antrag auch eine zinslose Stundung von Zahlungen zur Körperschaft-, Einkommen- oder Umsatzsteuer gestellt werden.

Nach unseren Informationen sind diese Anträge von den Finanzämtern bevorzugt zu bearbeiten und bei Verwendung des standardisierten Vordrucks auch ohne weitere Nachfragen zu genehmigen.

Zusätzlich besteht seit letztem Freitag die Möglichkeit die bereits im Februar 2020 von vielen von Ihnen geleisteten Umsatzsteuer Sondervorauszahlungen für 2020 nachträglich auf 0,00 € herabzusetzen.

Die bereits geleisteten Vorauszahlungen wird die Finanzverwaltung erstatten.

Wir empfehlen Ihnen außerdem auch Anträge auf zinslose Stundung mit Hinweis auf die Corona Krise bei allen anderen Steuerarten, wie z.B. Gewerbesteuer/ Grundsteuer (zuständig sind hier die jeweiligen Kommunen) oder auch Lohnsteuer zu stellen.

 

  1. Kredite/Liquiditätshilfen

Hier hakt es aus unserer Sicht momentan noch am meisten. Zwar hat am Wochenende die Bundesregierung angekündigt die Haftungsfreistellung der Banken durch die die KfW auf 90% zu erhöhen. Wie DIHK Präsident Schweitzer aus unserer Sicht aber zutreffend ausführt, wird hier eine

Staatsgarantie von 100% benötigt. Ansonsten werden die Banken vermutlich an Ihrem sehr formalen Antragsprocedere festhalten müssen.

Wie bereits in unserem letzten Rundschreiben erwähnt gibt es in Bayern seit Dienstag letzter Woche für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler (bis zu 250 Erwerbstätige) direkt Zuschüsse/ Liquiditätshilfen von bis zu (einmalig) 30 T€.

Es wäre wünschenswert, dass der Bund und andere Länder jetzt sehr kurzfristig „nachziehen“.

Den Presseveröffentlichungen am Wochenende war zu entnehmen, dass der Bund ebenfalls eine direkte Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler von einmalig 9 T€ (bis zu 5 Vollzeitbeschäftigte) bzw. 15 T€ (bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte) plant.

Näheres hierzu wollen Finanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier heute um 11:30 Uhr auf einer Pressekonferenz bekannt geben.

 

  1. Kurzarbeitergeld

Bereits in der letzten Woche haben viele von Ihnen über uns oder auch direkt entsprechende Anträge gestellt. Alleine bei der Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf sind nach unseren Informationen in der letzten Woche ca. 4.000 neue Anträge eingegangen, bundesweit ca. 77.000 Anträge.

Nach unseren Informationen sollen alle Anträge möglichst zeitnahe bearbeitet werden.

Nutzen Sie daher bitte im Zweifel dieses Mittel zur Abfederung der Folgen der Corona Krise bei sich bzw. Ihren Arbeitnehmern

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine rechtliche Gewähr für unsere obigen Ausführungen übernehmen können, die sich auch im Minuten Takt verändern.

 

Nach wie vor gilt selbstverständlich: Sprechen Sie bitte mich und meine Kollegen bei evtl. Fragen an. Wir sind jederzeit für Sie und Ihre Anliegen/ Fragen erreichbar.

 

Bleiben Sie gesund + HG

Die Bundessteuerberaterkammer hat einen Fragen-Antworten-Katalog der zur Zeit am meisten gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus zusammengestellt.

Wir zeigen einen Auszug hieraus, mit Verweis, Stand 18.03.2020.

Auszug_BSTBK_FAQ_Katalog_CORONA_KRISE

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,

die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird neben der gesundheitlichen und gesellschaftlichen Komponente auch gravierende Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation fast aller Unternehmen haben.

Darauf hat die Bundesregierung am letzten Freitag reagiert und ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht.

Zu diesem Maßnahmenpaket gehören unter anderem:

  • die erleichterte Beantragung von Kurzarbeitergeld
  • umfangreiche finanzielle Unterstützung durch Liquiditätshilfen, Bürgschaften, etc. der KfW Bank
  • die Möglichkeit anstehende Steuerzahlungen zu stunden oder die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen; darüber hinaus sollen bis Ende 2020 bei vom Coronavirus betroffenen Unternehmen keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Nähere Einzelheiten zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket finden Sie unter

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-13-download-de.pdf;jsessionid=90353C24AF1D4A0C3F777EBA4713AF1A.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=2

Weitere Informationen zu der finanziellen Unterstützung u.A.:

https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Krise-Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU/
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Zögern Sie nicht bei Fragen zu einzelnen Maßnahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaketes uns anzusprechen.

Wir sind auch in diesen schwierigen Zeiten Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Coronavirus.

Wir bitten um Verständnis, dass wir den Empfehlungen der Politik und den Behörden folgen werden und unsere Sozialkontakte auf ein Minimum beschränken. Hierzu gehört, dass wir nicht zwingend notwendige Termine absagen, auf Videokonferenzen umstellen oder versuchen, soweit wie möglich, im telefonischen oder sonstigen Kontakt Informationen auszutauschen.
Bleiben Sie und Ihre Angehörigen gesund

Herzliche Grüße

Jörg Scholz + Team

Corona-Sonderinformation

Mit dem Label Digitale DATEV-Kanzlei zeichnet die DATEV eG innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in Ihrer Arbeitsweise erreichen. Um die Auszeichnung zu erhalten, muss sich eine Kanzlei jedes Jahr neu qualifizieren. Bereits zum Anfang des Jahres konnten wir alle Voraussetzungen und erfüllen und tragen bereits jetzt schon das Label für 2020!

Am Mittwoch, den 12.02.2020 haben wir die Auszeichnung persönlich überreicht bekommen.

Für weitere Informationen, sowie Optimierungsfragen zur digitalen Zusammenarbeit freuen wir uns über einen Anruf oder kurze Mail.

Wir freuen uns auf Sie!