Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,
auf dem Höhepunkt der CORVID 19 Pandemie im Frühjahr dieses Jahres hat das Land NRW Zuschüsse in Form von NRW Soforthilfen den Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Das Land NRW hat jetzt ein ca. 5 minütiges Informationsvideo zur „Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW Soforthilfe 2020“ zusammen mit einem FAQ online gestellt, welches alle wesentlichen Eckpunkte zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses bzw. zu einer Rückzahlung evtl. zu Unrecht erhaltener Zuschüsse für Sie erläutert.
Sofern Sie die Corona-Soforthilfe in Anspruch genommen haben, möchten wir Sie bitten sich dieses Video, sowie den als Anlage beigefügten FAQ zeitnah an zuschauen.
Die Frist zur Rückmeldung über das Rückmeldeformular im E-Mail-Link endet am 30. September 2020.
Die Frist für eine mögliche Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Soforthilfen endet am 31. Dezember 2020.
Abschließend noch unser Hinweis, die Formulare gewissenhaft und vollständig sowie richtig auszufüllen, da falsche oder unrichtige Angaben strafrechtlich relevant sind und ggf. als Subventionsbetrug von den Strafbehörden verfolgt werden können.
Ermittlung des Liquiditätsengpasses – NRW-Soforthilfe 2020
Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, sprechen Sie uns gerne an.
Bleiben Sie gesund…
Ihr Team der Scholz GmbH & Co. KG
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