Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Geschäftspartner,

 

nun ist es endlich soweit: die befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze ist seit heute in Kraft und gilt – voraussichtlich – bis zum 31.12.2020.

Ob sich damit der von der Bundesregierung gewünschte „Wumms“ bei der wirtschaftlichen Entwicklung ergibt, wird sich noch zeigen müssen.

Jedenfalls sind mit der Absenkung der Umsatzsteuersätze – neben dem Aspekt des hohen Umstellungsaufwandes für eine relativ kurze Zeit – im Detail schwierige Einzelfragen verbunden.

Das Bundesfinanzministerium konkretisiert mit dem als Anlage beigefügten BMF – Schreiben alle wesentlichen Eckpunkte, welche Sie als Unternehmer und/oder Privatperson dazu wissen sollten.

 

Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, sprechen Sie uns gerne an.

Befristete Senkung der Umsatzsteuer

Bleiben Sie gesund…

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