Der von einer gesetzlichen Krankenkasse auf der Grundlage von § 65a Sozialgesetzbuch
(SGB) V gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten kann eine die Sonderausgaben mindernde Beitragserstattung darstellen. Da die Abgrenzung oft schwierig ist, hat das Bundesfinanzministerium nun eine Vereinfachung geschaffen: Bonusleistungen bis zur Höhe von 150 EUR pro versicherte Person stellen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung dar und mindern die Sonderausgaben nicht.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein Gebäude wird nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es Eltern einem volljährigen Kind unentgeltlich überlassen, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht. Damit gilt die Ausnahmeregelung, die ein privates Veräußerungsgeschäft vermeidet, nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen in diesen Fällen nicht.
  • Aufwendungen werden in (nicht sofort abzugsfähige) Herstellungskosten umqualifiziert, wenn innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, deren Aufwendungen 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Nach einem wenig erfreulichen Urteil des Finanzgerichts Münster sind Mieterabfindungen bei Entmietung wegen Renovierungsarbeiten bei der Ermittlung der 15 %-Grenze einzubeziehen.
  • Die Vermietung und der Verkauf von Grundstücken sind umsatzsteuerfrei. Doch die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht und der daran anknüpfende Vorsteuerabzug bieten Gestaltungsmöglichkeiten. Ändern sich die Verhältnisse und soll die beim Erwerb eines Grundstücks ausgeübte Option später widerrufen werden, war das bislang faktisch nicht möglich. Doch nun gibt es positive Nachrichten vom Bundesfinanzhof.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2022.

Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_März 2022

In eigener Sache

Herr Dipl.-Ökonom Emre Tosun wurde zum Prokuristen der Scholz GmbH & Co. KG bestellt und unterstützt damit die Geschäftsführung auch in strategischen Fragen.

Unser Jahr startet bereits mit einem besonderem Highlight. Zum vierten Mal in Folge hat uns die DATEV mit dem Label „Digitale Kanzlei“ ausgezeichnet.

Diesen Erfolg haben wir nur gemeinsamen als Team erreichen können!

Steuerinformationen für Februar 2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat in dieser Legislaturperiode Steuerentlastungen von über 30 Milliarden EUR in Aussicht gestellt. Mit etwaigen Gesetzesentwürfen ist in Kürze zu rechnen. Wir werden Sie natürlich auf dem Laufenden halten, widmen uns aber zunächst einmal den konkreteren Neuerungen aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Familienheime können vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Eine Voraussetzung ist, dass der Erwerber die Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke bestimmt. Mit diesem Kriterium hat sich der Bundesfinanzhof nun näher befasst.

 

  • Die verbilligte Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken berechtigt zum vollen Abzug der Werbungskosten, wenn das Entgelt mindestens 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat das bei einer Vermietung eines aufwendig gestalteten Wohngebäudes allerdings jüngst anders gesehen und eine Totalüberschussprognose gefordert.

 

  • Für die erfolgreiche Beanspruchung eines Investitionsabzugsbetrags muss das Wirtschaftsgut bestimmte Nutzungsvoraussetzungen erfüllen. In den Fällen einer Betriebsaufgabe gibt es nun eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2022. Viel Spaß beim Lesen!

 

Infoblatt_Februar 2022

Steuerinformationen für Januar 2022

Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Fotovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier jüngst eine Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben einige Fragen offengeblieben sind, wurde es nun konkretisiert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Das Finanzgericht München hat sich mit einer interessanten Frage befasst: Kann ein privates Veräußerungsgeschäft auch bei einer Trennung und der danach folgenden Ehescheidung vorliegen, wenn die Ehefrau mit der Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses drohte, um den Ehemann zur Veräußerung seines Miteigentumsanteils zu bewegen? Die Antwort des Finanzgerichts lautet: Ja.

 

  • Geben Kfz-Händler ihren Autokäufern eine Garantiezusage, müssen sie eine neue Sichtweise des Bundesfinanzministeriums beachten, die erhebliche versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen haben kann. Doch erst mal können Kfz-Händler aufatmen. Denn durch eine erneut verlängerte Übergangsfrist gelten die neuen Grundsätze erst für Garantiezusagen, die ab dem 1.1.2023 erteilt werden.

 

  • Während der Coronapandemie haben viele Städte und Gemeinden den Einzug von Kindergarten- bzw. Kinderbetreuungsgebühren ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt darauf verzichtet. Dennoch haben Arbeitgeber ihre Zuschüsse weiter ausgezahlt. Eine – bundeseinheitlich abgestimmte – Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zeigt, wie bei der Lohnabrechnung vorzugehen ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2022. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_Januar

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Geschäftspartner,

zum letzten Mal in diesem Jahr veröffentlichen wir das Infoblatt der Scholz GmbH & Co. KG

Unserer Tradition folgend, haben wir uns auch in diesem (besonderen) Jahr dazu entschieden, auf Weihnachtspräsente für unsere Geschäftspartner zu verzichten. Stattdessen unterstützen wir die Bürgerstiftung Düsseldorf mit einer Geldspende.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.buergerstiftung-duesseldorf.de/

In eigener Sache

Herr Steuerberater Dominik Hoffmanns wurde zum Prokuristen der Scholz GmbH & Co. KG bestellt und unterstützt damit die Geschäftsführung auch in strategischen Fragen.

Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen

Auch zwischen den Feiertagen, werden wir in kleiner Besetzung für Sie da sein.

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in 2021 und freuen uns darauf, diese in 2022 fortzuführen.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir schon jetzt ein Frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleiben Sie und Ihre Lieben gesund !!!

Dear Sir/ Madam,
dear business partners,

For the last time this year we are publishing the information sheet from Scholz GmbH & Co. KG

Click below to go directly to the information sheet.

Traditionally, we decide to donate instead of buying presents for our business partners. This (special) year we support the „Bürgerstiftung Düsseldorf“ which devides our donation and gives it to those who are currently in need around our city.

More information can be reviewed on https://www.buergerstiftung-duesseldorf.de/

In own matter

Tax advisor Dominik Hoffmanns has been appointed as authorized signatory of Scholz GmbH & Co. KG and thus also supports the management in strategic issues.

Opening hours christmas 2021/ new year 2022

between christmas and new year we will be there for you in small numbers.

We are thankful for our successful collaboration in 2021 and are looking forward to continue this collaboration together in 2022.

We wish you a very Merry X-Mas and a happy New Year keep you and your loved ones healthy !!!

 

 

Infoblatt_Jahresende

 

Die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen mit jährlich 6% ist verfassungswidrig. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Das Bundesfinanzministerium hat nun geregelt, wie die Finanzämter bis dahin verfahren werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen fällt die Veräußerung eines auf einem Campingplatz aufgestellten Mobilheims aber nicht darunter.
  • Mit Wirkung ab 2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften erstmals zur Körperschaftsteuer optieren. Zu Anwendungsfragen der gesetzlichen Neuregelung gibt es nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums
  • Haben Unternehmer keinen Nachfolger in der Familie, ist die Suche unter den leitenden Mitarbeitern zumindest eine Option. Zu den steuerlichen Auswirkungen einer unentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen auf leitende Angestellte hat nun das Finanzgericht Sachsen-Anhalt Stellung bezogen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2021. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_Dezember

AGA-Mitglieder aus ganz Europa trafen sich vor zwei Wochen in Malta zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder persönlich zur „Europäischen Regionalkonferenz“ der Organisation.

An der Veranstaltung nahmen über 50 Delegierte aus europäischen Ländern teil, wobei eine besondere Einladung an die neue weltweite Vorsitzende Darsi Casey erging, die aus Nevada (USA) einflog, um offiziell das Amt des scheidenden Vorsitzenden Colin Farmer zu übernehmen.

Für unsere Gesellschaft nahm Herr WP/StB Jörg Scholz an der Konferenz teil.

Schauen Sie sich hier das Konferenzvideo an:

 

 

 

Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung seines Grundstücks „eingefädelt“, liegt grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn er das Grundstück zuvor unentgeltlich auf seine Kinder überträgt, die es dann im Anschluss verkaufen. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist der Veräußerungsgewinn in diesen Fällen bei den Kindern nach deren steuerlichen (oftmals günstigeren) Verhältnissen zu erfassen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein „Stimmen-Patt“ begründet keine Betriebsaufspaltung. Zudem führte der Bundesfinanzhof aus, dass dem Gesellschafter die Stimmen seines ebenfalls beteiligten minderjährigen Kindes jedenfalls dann nicht zuzurechnen sind, wenn in Bezug auf dessen Gesellschafterstellung eine Ergänzungspflegschaft besteht.
  • Dürfen Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw auch für Privatfahrten nutzen, müssen sie sich häufig an den Kosten beteiligen. Erfolgt eine zeitraumbezogene Zuzahlung zu den Anschaffungskosten, ist diese auf den Zeitraum, für den sie geleistet wird, gleichmäßig zu verteilen. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung eine Absage erteilt.
  • Müssen Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte typischerweise arbeitstäglich von der Wohnung zu einem Arbeitgeber-Sammelpunkt fahren, wird für diese Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale gewährt. Bislang war strittig, wann ein solcher Sammelpunkt vorliegt. Der Bundesfinanzhof hat nun für (mehr) Klarheit gesorgt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2021. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_November

Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln hat das Bundesfinanzministerium nun mit Schreiben vom 30.6.2021 angepasst.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit jährlich 6 % ist ab 2014 verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.7.2022 eine Neuregelung treffen, die sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume ab 2019 erstreckt.

  • Frohe Kunde vom Bundesfinanzhof: Der Gewinn aus dem Verkauf eines selbstgenutzten Wohneigentums ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden.

  • Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Wurde die Zuordnung bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht dokumentiert, ist sie spätestens bis zur gesetzlichen Abgabefrist für Steuererklärungen gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Durch die verlängerten Abgabefristen für 2020 gilt hier der 1.11. bzw. der 2.11.2021.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2021. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_10_2021

Bei kleinen Fotovoltaikanlagen gewährt die Finanzverwaltung eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei auf Antrag. Die Folge der Liebhaberei auf Antrag ist, dass in allen offenen Veranlagungszeiträumen keine Gewinne versteuert werden müssen. Allerdings sind auch
keine Verluste verrechenbar.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Die Auswirkungen des verheerenden Regentiefs „Bernd“ haben bundesweit zahlreiche Todesfälle verursacht und extreme Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur und am Hab und Gut der Menschen angerichtet. Die jeweiligen Finanzverwaltungen haben schnell reagiert und Mitte Juli steuerliche Entlastungsmaßnahmen veröffentlicht, die bereits erweitert wurden.

 

  • Beim Investitionsabzugsbetrag wurde der dreijährige Investitionszeitraum auf fünf Jahre (Bildungsjahr 2017) bzw. auf vier Jahre (Bildungsjahr 2018) verlängert. Diese gesetzliche Verlängerung ist der Coronapandemie geschuldet.

 

  • Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Pauschalen veröffentlicht, die für Umzüge ab 1.4.2021 sowie ab 1.4.2022 geltend gemacht werden können.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2021. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_09_2021

Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ist nach der Zustimmung des Bundesrates vom 25.6.2021 in „trockenen Tüchern“. Dahinter verbirgt sich ein gewaltiger Paradigmenwechsel: Die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist die ortsübliche Marktmiete grundsätzlich auf der Basis des Mietspiegels zu bestimmen. Dies ist für Vermieter relevant, die eine Wohnung zu Wohnzwecken verbilligt (an Angehörige) vermieten.
  • Geben Kfz-Händler ihren Autokäufern eine Garantiezusage, müssen sie für Zusagen nach dem 31.12.2021 eine neue Sichtweise des Bundesfinanzministeriums beachten, die erhebliche versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen haben kann.
  • Durch das Fondsstandortgesetz wurde vor allem für Arbeitnehmer von Startup-Unternehmen eine Regelung geschaffen, wonach Mitarbeiterbeteiligungsprogramme zunächst nicht besteuert werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2021. Viel Spaß beim Lesen!

Infoblatt_08_2021